Kontrolle

12-Jähriger mit Traktor von der Polizei aufgehalten

Symbolbild Bild: FOTOSTUDiO-Donauwörth | Fotograf Elmar Bschorer
Am Mittwoch fiel einer Polizeistreife ein Kind am Steuer eines Traktorgespanns auf. Nach mehreren Versuchen konnte das Fahrzeug zum Anhalten bewegt werden. Die Polizei leitete Ermittlungsverfahren ein.

Ein 12-Jähriger fuhr am 29.04.2026, gegen 20.00 Uhr mit einem Traktorgespann nördlich von Lechsend bei Marxheim. Weil der Fahrzeugführer augenscheinlich ein Kind war, sollte eine Überprüfung im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle erfolgen. Der Fahrzeugführer reagierte jedoch nicht auf die Anhaltesignale des uniformierten Streifenwagens und fuhr zunächst über mehrere Feldwege hinweg weiter, bis die Anhaltung letztlich doch gelang. Wie zu erwarten war, konnte das Kind keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen. Ein Erziehungsberechtigter wurde verständigt und holte den Jungen am Kontrollort ab. Die Fahrt war für ihn beendet.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand wurde das Kind vom Fahrzeughalter konkret angewiesen, mit dem Gespann landwirtschaftliche Aufgaben zu erledigen.
Gegen den 12-Jährigen sowie den erwachsenen Fahrzeughalter wurden jeweils Ermittlungsverfahren eingeleitet, welches für das Kind straflos enden wird. Unabhängig davon werden weitere Stellen, u.a. die Fahrerlaubnisbehörde, das Jugendamt und die zuständige Berufsgenossenschaft, informiert.

Im landwirtschaftlichen Betrieb werden Fahrzeuge regelmäßig durch Minderjährige genutzt; hierbei greifen auch rechtliche Erleichterungen im Hinblick auf Alters- bzw. Führerscheinvorschriften. So weitgehend, dass Kinder mit mehrachsigen Fahrzeuggespannen auf öffentlichem Grund fahren dürfen, reichen diese jedoch nicht. (dra)