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Bauherren, beziehungsweise die von ihnen beauftragten Entwurfsplaner, können ab dem 1. Januar 2024 ihre Anträge über das Bayernportal per Online-Formular an das Bauamt des Landratsamtes Donau-Ries übermitteln (Link: www.donau-ries.de/bauantrag).

Das Verfahren wird dadurch bürgerfreundlicher und unbürokratischer. Erste Anlaufstelle für alle regulären Bauanträge - außer für Bauvorhaben in den Großen Kreisstädten Nördlingen und Donauwörth - ist ab dann das Landratsamt und nicht mehr wie bisher die jeweilige Gemeinde. Die Ausnahme für Nördlingen und Donauwörth ergibt sich daraus, dass per Gesetz den Großen Kreisstädten Baugenehmigungsverfahren in eigener Zuständigkeit obliegen. Für Bauherren hat die Umstellung den Vorteil, dass künftig beliebig viele Fachstellen gleichzeitig den Antrag bearbeiten können und parallel auch die Gemeinden Zugriff auf die Daten haben und über ihr Einvernehmen entscheiden können.
Für Verfahren, in denen die örtlich zuständige Kommune die abschließende Entscheidung trifft, erfolgt die Antragstellung in Papierform nach wie vor über die Gemeinde. Direkt bei der Gemeinde dürfen demnach nur noch folgende Anträge in Papierform eingereicht werden:

  • Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Bauvorhaben hält alle Festsetzungen eines vorhandenen Bebauungsplans ein)
  • isolierte Ausnahmen/Befreiungen/Abweichungen
  • Anzeigen zur Beseitigung
  • genehmigungsfreie Abgrabungen

Durch die Einführung des digitalen Angebots wird ein insgesamt kürzeres Genehmigungsverfahren erwartet

Das Bauamt erwartet durch die Einführung des digitalen Angebots ein insgesamt kürzeres Genehmigungsverfahren. Nach Eingang der Unterlagen beim Landratsamt wird im ersten Schritt die jeweilige Gemeinde unverzüglich über den Antrag informiert und am Verfahren beteiligt, wodurch die Behandlung der Anträge künftig nicht mehr nacheinander, sondern gleichzeitig erfolgt. Während die Kommunen, die selbstverständlich auch weiterhin ein unverzichtbarer Teil des baurechtlichen Verfahrens bleiben, innerhalb der gesetzlichen Zwei-Monats-Frist über das Einvernehmen zum Bauantrag entscheiden, besteht für das Landratsamt bereits die Möglichkeit, Fachstellen zu beteiligen und mit der weiteren Antragsbearbeitung zu beginnen. Ein weiterer Vorteil der digitalen Antragstellung liegt darin, dass durch die Online-Assistenten der Antrag auch zeitgleich auf Vollständigkeit geprüft wird, wodurch Liegezeiten aufgrund fehlender Unterlagen, ein bis dato häufiger Verzögerungsgrund, vermieden werden können. Zudem werden durch die Online-Assistenten beim Ausfüllen des Antrags zahlreiche Hilfestellungen gegeben.

Der Digitale Bauantrag für Bayern ist vom Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit Unterstützung des Staatsministeriums für Digitales und des IT-Dienstleistungszentrums des Freistaats Bayern mit dem Ziel entwickelt worden, den Anwendungsbereich sukzessive auszudehnen, bis der Digitale Bauantrag flächendeckend in Bayern zur Verfügung steht. „Ich freue mich, dass wir mit dem digitalen Bauantrag den Bürgerservice nun auch im Landratsamt Donau-Ries weiter verbessern können und die Digitalisierung im Amt mit dieser äußerst wichtigen Leistung einen großen Schritt voranbringen“, so Landrat Stefan Rößle. „Die Anträge können künftig komfortabel per Mausklick direkt beim Landratsamt eingereicht werden. Für die Planer hat das außerdem den Vorteil, dass die ohnehin in einer CAD-Anwendung entworfene Planung ohne Datenverluste übermittelt werden kann“ hebt Landrat Rößle bezüglich der Vorteile hervor.

Bauanträge können auch weiterhin in Papierform gestellt werden – müssen ab 1. Januar allerdings ebenso direkt beim Landratsamt eingereicht werden

Bei aller Freude über diesen zukunftsorientierten Schritt ist man sich im Landratsamt aber auch bewusst, dass nicht alle Bürgerinnen und Bürger digitale Angebote nutzen können oder möchten. Nach wie vor können Bauanträge daher weiterhin auch in Papierform gestellt werden. Unabhängig vom neuen Internet-Angebot sind ab 1. Januar 2024 auch papiergebundene Bauanträge direkt beim Landratsamt Donau-Ries, Pflegstraße 2 in 86609 Donauwörth einzureichen – und nicht wie bisher in der jeweiligen Gemeinde. (pm)