Bei einer Informationsveranstaltung am Dienstag, 27. November 2018 um 19 Uhr im TCW in Nördlingen haben Vereinsvorstände sowie weitere Interessierte die Möglichkeit, ihr Wissen über das Bundeskinderschutzgesetz aufzufrischen.
Nördlingen - Bereits vor einigen Jahren ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz hat direkte Auswirkungen auf die ehrenamtliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den Vereinen und Verbänden im Land-kreis. Vereinsvorstände sind unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, die erweiterten Führungszeugnisse von ihren Trainern/innen und Jugendleitern/innen einzusehen. Bei einer Informationsveranstaltung am Dienstag, 27. November 2018 um 19 Uhr im TCW in Nördlingen haben Vereinsvorstände sowie weitere Interessierte die Möglichkeit, ihr Wissen hierüber aufzufrischen.
„Uns ist es wichtig, z.B. neue Vorstandsmitglieder, Mitglieder von Vereinen oder sonstigen freien Trägern der Jugendarbeit mit den Informationen zur Gesetzeslage und deren Umsetzung aufzuklären und diese bestmöglich zu unterstützen“, so Martina Drogosch, die Kommunale Jugendpflegerin. „Aber auch für langjährige Ehrenamtliche aus der Kinder- und Jugendarbeit haben wir Wissenswertes dabei.“ (pm)

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In der Veranstaltung sollen folgende Fragen thematisiert werden:

- Wie erkenne ich Kindeswohlgefährdung und was kann, darf bzw. muss ich tun?

- Wer braucht ein erweitertes Führungszeugnis?

- Wie kann ich mich als Ehrenamtliche/r schützen?

Nach dem Vortrag gibt es noch genug Zeit, offene Fragen zu klären. Die Veranstaltung ist kostenfrei, um eine Anmeldung wird gebeten.

Anmeldung und weitere Informationen: Landratsamt Donau-Ries Kommunale Jugendarbeit Martina Drogosch Pflegstr. 2 86609 Donauwörth Tel: 0906/74158

Email: jugendarbeit@lra-donau-ries.de Homepage: www.donauries.bayern/ehrenamt