Das Landratsamt in Donauwörth. Bild: DRA
Die gute Nachricht zuerst – nach bisherigem Stand hat die Coronavirus-Pandemie zu keinerlei erkennbarem Rückgang der Bautätigkeit im Landkreis Donau-Ries geführt. Vielmehr bewegen sich die Antragzahlen – wie bereits in den Vorjahren – auf konstant hohem Niveau, Tendenz weiter steigend.

Was einerseits als erfreulicher Beleg für die stabile Wirtschaftskraft und Attraktivität des Landkreises Donau-Ries zu sehen ist, stellt andererseits insbesondere die Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes vor zunehmende Herausforderungen bei der Bewältigung der Antragsflut. Landrat Stefan Rößle möchte deshalb Bauherren und solche, die es werden wollen, über aktuelle Bearbeitungszeiten von Bauanträgen und Maßnahmen zu deren Reduzierung informieren und Hinweise dazu geben, wie jeder einzelne Antragsteller selbst zu einer Verfahrensbeschleunigung beitragen kann.

„Die durchschnittliche Wartezeit vom Eingang eines Bauantrags beim Landratsamt bis zur inhaltlichen Prüfung beläuft sich derzeit auf ca. 3-4 Monate. Rechnet man die Bearbeitungsdauer bei den Gemeinden, bei denen Bauanträge zuerst einzureichen sind, sowie die eigentliche Prüfung durch das Landratsamt hinzu, kann es momentan dann leider schon mal bis zu einem halben Jahr oder länger dauern, bis man seine Baugenehmigung in Händen hält.“ Das sei, so der Landrat weiter, eine für alle Seiten unbefriedigende Situation, nicht zuletzt auch für die unter enormem Druck stehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamts, die er ausdrücklich in Schutz nimmt: „Am persönlichen Engagement und Willen fehlt es da definitiv nicht. Ich weiß, dass hier alle ihr Bestes geben.“
Konkret in Bezug auf die Bauaufsichtsbehörde gebe es eine ganze Reihe von Ursachen für die zunehmende Verfahrensdauer, die nicht alle im Einflussbereich des Landratsamtes lägen. Zuletzt habe natürlich auch die Coronakrise eine gewisse Rolle gespielt. So musste auch die Bauaufsichtsbehörde zeitweise Personal für coronabedingte Sonderaufgaben abgeben bzw. war von notwendigen Freistellungen betroffen, ohne dass gleichzeitig das Arbeitsaufkommen in diesem Bereich zurückgegangen wäre. Fakt sei vielmehr, dass während des Lockdowns z. B. die Anzahl an baubezogenen Nachbarbeschwerden sogar noch deutlich gestiegen sei.

Ein größeres Problem sieht der Landrat in der Personalausstattung der Bauaufsichtsbehörde, vor allem im technischen Bereich: „Hier ist nicht nur die Stelle des technischen Leiters seit Anfang des Jahres unbesetzt, wir benötigen vielmehr angesichts stetig steigender Fallzahlen auch zusätzliches Personal“. Dies habe auch der Kreistag rechtzeitig erkannt und deshalb erfreulicherweise einer entsprechenden Stellenaufstockung im Personalhaushalt für das Jahr 2020 zugestimmt. Leider sei es bislang jedoch nicht gelungen, die offenen Stellen auch zu besetzen, entsprechende Ausschreibungen verliefen erfolglos. „Der Stellenmarkt im Bereich der Bautechnik ist wie leergefegt, hier konkurrieren viele andere Gemeinden und Landkreise mit Architekten-und Ingenieurbüros um wenige geeignete Bewerber.“
Um die Verfahrenslaufzeiten dennoch wieder auf ein akzeptables Niveau zu senken, wurde nun vom Landrat eine Reihe von Maßnahmen beschlossen: Zum einen wird die Personalverwaltung die Bemühungen zur Gewinnung technischen Personals nochmals deutlich intensivieren. Bis dies gelingt wird zum anderen – zunächst befristet bis Ende des Jahres – die persönliche Erreichbarkeit des Bauamts konsequent auf die offiziellen Öffnungszeiten des Landratsamts beschränkt. Das bedeutet, dass entgegen der bisherigen, sehr großzügigen Handhabung das Bauamt am Montag-, Dienstag- und Mittwochnachmittag für den Kundenverkehr grundsätzlich geschlossen ist, um den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern ein konzentriertes Ab- und Aufarbeiten der Bauanträge zu ermöglichen. Eine telefonische Erreichbarkeit in dringenden Angelegenheiten wird an diesen drei Nachmittagen über eine Assistenzkraft sichergestellt, die Anrufe zentral entgegennimmt.
Ferner wird bis auf Weiteres eine verstärkte Priorisierung bestimmter Arten von Bauvorhaben vorgenommen. Das gilt beispielsweise für förderfähige Bauvorhaben, bei denen der Erhalt der Förderung an die Einhaltung bestimmter Fristen gebunden ist, wie etwa beim sog. „Baukindergeld“ für private Wohnbauvorhaben. Bauantragsteller, die solche Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen, werden daher gebeten, die Bauaufsichtsbehörde ausdrücklich schriftlich über den jeweiligen Fördertatbestand zu informieren.

Schließlich und letztlich kann auch jeder einzelne Bauantragsteller selbst zu einer Verkürzung der Bearbeitungszeit seines Baugesuchs beitragen, indem er gemeinsam mit dem von ihm beauftragten Entwurfsverfasser bzw. Bauvorlageberechtigten von Anfang an auf Vollständigkeit der erforderlichen Bauantragsunterlagen achtet. Denn unvollständige bzw. fehlerhafte Bauvorlagen sind der mit Abstand häufigste Grund für Verfahrensverzögerungen. So wird z. B. nach wie vor häufig vergessen, einen (ordentlich bemaßten) Abstandsflächenplan vorzulegen oder erforderliche Befreiungen von Festsetzungen geltender Bebauungspläne bzw. Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften mit zu beantragen. Bauantragstellern wird daher empfohlen, die Abklärung solcher Punkte in den Auftrag an das jeweilige Planungsbüro ausdrücklich mit aufzunehmen.

Landrat Rößle zeigt sich zuversichtlich, mit diesen Maßnahmen die Situation mittelfristig wieder spürbar verbessern zu können und bedankt sich bei den bauwilligen Bürgerinnen und Bürgern einstweilen für ihre Geduld und ihr Verständnis. (pm)