Führerschein

Pflichtumtausch: Diese Führerscheine müssen nun getauscht werden

Bild: Victor Golmer
Bis spätestens Januar 2025 mussten alle alten grauen und rosafarbenen Papierführerscheine umgetauscht werden. Nun folgen auch die älteren Kartenführerscheine, die noch nicht mit einem Befristungsdatum versehen sind.

Aktuell müssen die Führerscheine umgetauscht werden, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden. Das Ausstellungsdatum des Führerscheins befindet sich auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.

Eine Ausnahme bilden alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt. Diese müssen den Führerschein erst bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Eine persönliche Antragstellung ist für den Pflichtumtausch nicht erforderlich. Das digitale Antragsformular und nähere Informationen zum Pflichtumtausch finden Sie untenstehend unter www.donau-ries.de/pflichtumtausch.

Wenn gewünscht, können Sie die Anträge mit den erforderlichen Unterlagen (biometrisches Passbild, Kopie Ausweis und Kopie Führerschein) auch postalisch an das Landratsamt Donau-Ries – Führerscheinstelle senden oder in den Briefkasten des Landratsamtes einwerfen. (dra)