Steuerberater Benedikt Seitz, Vorstand Karl-Heinz Fackler, Stellv. Vorstand Lorenz Hofer und Referent Ulrich Hins. Bild: Michael Stiller, BBV
Karl-Heinz Fackler, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Jagdgenossenschaften im Landkreis Donau-Ries, konnte bei der diesjährigen Mitgliederversammlung auch zahlreiche Ehrengäste begrüßen.

Erwin Sailer, stellv. Landrat, bescheinigte den Jagdgenossenschaften eine gute Arbeit. "Sie leisten gemeinsam mit den Jägern einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer schönen und wertvollen Kulturlandschaft. Wichtig ist dabei, das Gleichgewicht zwischen Wild und Wald stets im Blick zu haben. In diesem Zusammenhang lobte er die gute Zusammenarbeit zwischen den Jagdgenossenschaften, den Jägern und den Landwirten bei der diesjährigen Abschussplanung", so Sailer.

Für den Vorsitzenden Karl-Heinz Fackler ist die Mitgliederversammlung ein Treffen, an dem man Erfahrungen austauscht und wertvolle Fachinformationen vermittelt. Über die Arbeitsgemeinschaft können die Interessen der Jagdgenossenschaften gebündelt und gezielt an die Politik herangetragen werden. Die Handlungsinstrumente einer Jagdgenossenschaft sind unter anderem die Satzung und der Jagdpachtvertrag, sagt Ulrich Hins, Referent für Jagdangelegenheiten im Bayerischen Bauernverband. In der Satzung wird unter anderem geregelt, wie die Neuverpachtung ordnungsgemäß durchgeführt werden muss. Ein wichtiges Hilfsmittel und Nachschlagewerk stellt der Leitfaden für den Jagdvorsteher dar. Dieser wurde vom BBV entwickelt und kann über die Geschäftsstelle des Bauernverbandes von den Mitgliedsjagdgenossenschaften erworben werden.

Im zweiten Teil berichtet Benedikt Seitz, Steuerberater der BBV Steuerberatung, darüber, dass es sich bei den Jagdgenossenschaften nicht um eine Genossenschaft, sondern um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handele. Die Folge daraus sei, dass seit dem Jahr 2017 auch die Jagdgenossenschaften Unternehmer im Sinn des Umsatzsteuerrechts sind und entsprechende Umsatzsteuererklärungen abzugeben haben. Diese Abgabepflicht wurde jedoch im Rahmen einer Übergangsregelung und mit dem Jahressteuergesetz 2022 bis zum 31.12.2024 ausgesetzt. Damit kommt der Gesetzgeber einer wichtigen Forderung des BBV nach, sagt Seitz.

Bei der durchgeführten Vorstandswahl wurden der Vorsitzende Karl-Heinz Fackler und der stellvertretende Vorsitzender Lorenz Hofer einstimmig für weitere fünf Jahre im Amt bestätigt. (pm)

Amtszeit Ehrungen

  • Gerhard Huter, Jagdgenossenschaft Heroldingen-Schrattenhofen (19 Jahre)
  • Josef Lechner, Jagdgenossenschaft Kreuth (16 Jahre)
  • Johannes Riegel, Jagdgenossenschaft Genderkingen (15 Jahre)
  • Karl-Heinz Fackler, Jagdgenossenschaft Wemding (13 Jahre)