27. August 2019, 10:56
Kunstpreis

Wer erhält den „Christel De Haan Kunstpreis“?

Symbolbild Bild: pixabay
Die Bewerbungsfrist für die Verleihung des Christel De Haan Kunstpreises endet Ende August. Anmeldeschluss ist der 30. August.

Wie berichtet, hat die in Nördlingen geborene und in den USA lebende Christel De Haan einen Kunstpreis ausgelobt, der in diesem Jahr zum 2. Mal vergeben werden wird. Bewerben können sich alle jungen, talentierten Künstlerinnen und Künstler, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Mit dem Kunstpreis sollen die Nachwuchskünstlerinnen und –künstler ausgezeichnet werden, die in ihrer Entwicklung bereits auf Geleistetes verweisen können oder sich mit ihrem künstlerischen Schaffen schon einmal oder mehrfach in Ausstellungen präsentiert haben bzw. daran beteiligt waren. Der Kunstpreis ist auf bildende Kunst (Malerei, Grafik, Bildhauerei, Fotografie, Installationen, Textilkunst, etc.) begrenzt. Um den Kunstpreis können sich bewerben, bzw. können vorgeschlagen werden, wer in der Stadt Nördlingen geboren ist und/oder außerhalb Nördlingens wohnt, aber noch gute Verbindungen, Kontakte, etc. nach Nördlingen hat oder außerhalb Nördlingens geboren ist, aber in Nördlingen künstlerisch aktiv bzw. auf ein künstlerisches Schaffen verweisen kann. Das Vorschlagsrecht haben alle Institutionen, Vereine, Gruppen und natürliche Personen aus dem Stadtgebiet. Der Kunstpreis kann nur einmal vergeben werden, eine erneute Bewerbung eines Preisträgers ist ausgeschlossen.

Wer sich also jetzt noch bewerben möchte, bzw. eine Künstlerin oder einen Künstler vorschlagen möchte, kann dies beim Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit/Kultur der Stadt Nördlingen, Marktplatz 1, Zimmer 9 oder telefonisch unter 09081/84-186 bzw. per Mail unter presse@noerdlingen.de tun. Der Vorschlag muss schriftlich erfolgen und ist aussagekräftig zu begründen. Unterlagen zum künstlerischen Werk und weitergehende Informationen sollen entweder per Mail oder per Post/Foto vorgelegt werden. Weitere Informationen sind bei der Stadt Nördlingen, Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit und Kultur, erhältlich und im Internet abrufbar.

Nach Eingang der Bewerbungen wird eine sach- und fachkundige Jury aus den eingegangenen Anmeldungen den oder die Kunstpreisträger/-in bestimmen. Die Mitwirkung ist auf Künstlerinnen und Künstler bis zu einem Alter von 35 Jahren begrenzt. Die Stadt Nördlingen hofft auf rege Beteiligung. (pm)