26. Februar 2019, 11:15
Blauzungenkrankheit

Landkreis zum Sperrgebiet erklärt

Symbolbild Bild: pixabay
Der Ausbruch der Blauzungenkrankheit erfordert, dass der gesamte Landkreis Donau-Ries zum Sperrgebiet erklärt werden muss.

Anfang Februar mussten aufgrund eines Ausbruches der Blauzungenkrankheit im Landkreis Calw Teile des Landkreises Donau-Ries zum Sperrgebiet erklärt werden. Nun ist die Krankheit auch im Rems-Murr-Kreis ausgebrochen. Der Ausbruch der Blauzungenkrankheit in diesem näher an unserem Landkreis gelegenen Gebiet erfordert, dass der gesamte Landkreis Donau-Ries zum Sperrgebiet erklärt werden muss. Die Allgemeinverfügung wird am 26.02.2019 veröffentlicht und tritt am 27.02.2019 in Kraft.

Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease - BT) ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der Schafe und Rinder. Ziegen, Neuweltkameliden (u.a. Lamas, Alpakas) und Wildwiederkäuer sind für die BT ebenfalls empfänglich. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides. Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen und andere Tiere nicht gefährlich.

Typische klinische Symptome sind meist nur bei Schafen zu finden. Sie zeigen ca. 7-8 Tage nach der Infektion die ersten Anzeichen einer akuten Erkrankung: erhöhte Körpertemperatur, Apathie und Absonderung von der Herde. Bald nach dem Anstieg der Körpertemperatur schwellen die geröteten Maulschleimhäute an. Es kommt zu vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Die Zunge schwillt an und kann aus dem Maul hängen. Die namensgebende Verfärbung der Zunge ist sehr selten und nur bei hochempfänglichen Schafrassen zu erwarten. An den Klauen rötet sich der Kronsaum und schmerzt. Die Schafe können lahmen und bei tragenden Tieren kann die Krankheit zum Abort führen.

Die klinischen Symptome bei Rindern sind Entzündungen der Zitzenhaut und Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien. Zudem treten Ablösungen von Schleimhäuten im Bereich der Zunge und des Mauls sowie Blasen am Kronsaum auf.

Um Zucht-, Nutz- und Schlachttiere, es sind nur Rinder, Schafe oder Ziegen betroffen, im oder aus dem Sperrbezirk verbringen zu dürfen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Diese sind vom Tierhalter mit Tierhaltererklärungen zu bestätigen. Die Tierhaltererklärung muss in jedem Fall die Tiere begleiten und verbleibt beim Empfänger der Tiere.

Das Verbringen innerhalb des Sperrgebietes muss beim Veterinäramt angemeldet werden. Dazu ist die „Tierhaltererklärung innerhalb Sperrgebiet“ (per Telefax 0906/74 429, E-Mail: veterinaeramt@lra-donau-ries.de oder postalisch mittels Kopie: Landratsamt Donau-Ries, Veterinäramt, Pflegstr. 2, 86609 Donauwörth) zu übersenden. (pm)

Weitere Informationen und die Tierhaltererklärungen finden Sie im Internet unter www.donau-ries.de/blauzungenkrankheit.