Bund Naturschutz

Windkraft bei Harburg: Naturschützer schlagen alternative Standorte vor

Symbolbild Bild: pixabay
Der Bund Naturschutz sieht eine Möglichkeit, wertvolle Waldflächen rund um Harburg zu schonen. Dafür sollen Windräder zunächst auf einem Gebiet entstehen, das später für den Kalkabbau der Firma Märker vorgesehen ist.

In vielen Gemeinden beschäftigt  das Thema Windkraft die Gemüter, so auch in Harburg. Dort wird derzeit ein Windpark mit sechs Windrädern auf Flächen der Stadt und der Firma Märker geplant. Der so erzeugte Strom soll regional und überwiegend im nahegelegenen Zementwerk der Firma Märker verbraucht werden.

Die aktuell forcierten Flächen dafür befinden sich in Waldgebieten westlich des Bocks und nahe Eisbrunn. Der Bund Naturschutz lehnte bereits in einer frühen Stellungnahme die sehr nah am Schutzgebiet Bock geplanten Windkraftanlagen ab. Was in dieser Flächenplanung auffiel:  Geeignetere Flächen wurden ausgeklammert. Es handelt sich dabei um sogenannte Vorbehaltsgebiete ausschließlich für den Kalkabbau und die Zementproduktion. Diese sind somit planungsrechtlich anderen Nutzungen vorenthalten, obwohl es keinen Bedarf für diese Flächen in den nächsten Jahrzehnten gibt.

Bund Naturschutz plädiert für neuen und innovativen Vorschlag

Der Bund Naturschutz macht nun einen planungsrechtlich innovativen Lösungsvorschlag: Das angrenzende bestehende Vorbehaltsgebiet südwestlich des Bocks soll zunächst über einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren für Windenergieanlagen genutzt werden können, anschließend soll es wieder für den Kalkabbau zur Verfügung stehen. Die Naturschützer begründen diese gestaffelte Doppelnutzung mit einer bestmöglichen Vereinbarkeit von erneuerbaren Energien, Naturschutz und Ressourcenabbau, um so eine effiziente und umweltverträglichere Flächennutzung zu erreichen. Entsprechend wirbt Alexander Helber, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe, für diese zeitlich gestaffelte Flächennutzung: „Der Kalkabbau kann nach Ablauf der Windenergienutzung wie geplant aufgenommen werden. Die Vereinbarkeit von erneuerbaren Energien und Naturschutz wäre so am besten gewährleistet.“ 

Durch die Errichtung von Windenergieanlagen auf der späteren Abbaufläche kann die Firma Märker langfristig umweltfreundlichen Strom direkt vor Ort beziehen. Vorteil für den Naturschutz:  „Durch die Konzentration der Windenergienutzung auf Flächen, auf denen ohnehin langfristig Kalk abgebaut werden soll, können wertvolle Naturräume andernorts bewahrt werden“, so Michael Ziegelmeier von der BN-Ortsgruppe Harburg.

Im konkreten Fall bei Harburg könnten so Windkraftanlagen auf verträglicheren Standorten in Waldrandlage geplant werden. Der Bund Naturschutz hat seinen Vorschlag dem Regionalen Planungsverband Augsburg mitgeteilt und hofft nun auf positive Rückmeldung nach deren nächster Verbandssitzung.

Informationsblock zur rechtlichen Situation von Windkraftnutzung auf Vorbehaltsflächen:

Die Firma Märker betreibt auf dem Harburger Bräunlesberg den Abbau von Kalk in einem dafür ausgewiesenen Vorranggebiet. Parallel besteht aber auch regionaler Bedarf an zusätzlichen Flächen für die Windenergie, die Strom für die Produktion des Märkerwerks liefern soll.  Vorbehaltsgebieten für Windenergie kommt nach den Grundsätzen der Regionalplanung und dem Bayerischen Landesplanungsgesetz ein besonderes Gewicht bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen zu.  In Vorbehaltsgebieten für Bodenschätze hat hingegen der Belang der Rohstoffsicherung Vorrang, sodass die Errichtung von Windkraftanlagen dort grundsätzlich nur zulässig ist, wenn das besondere Gewicht der Rohstoffgewinnung in der Abwägung durch noch gewichtigere Belange überwogen wird. 

Eine solche, zeitlich befristete Höhergewichtung der Windkraftnutzung innerhalb eines Vorbehaltsgebiets für Bodenschätze ist regionalplanerisch durch die Befristung der Windkraftnutzung auf 25 Jahre in überlagerten Bereichen möglich. Dies wurde in der Praxis bereits in der Planungsregion Bayerischer Untermain angewendet. Eine derartige Konstruktion würde es erlauben, die Windenergienutzung als vorrangige, aber zeitlich begrenzte Nutzung zu verankern, ohne den langfristigen Sicherungszweck als Kalkabbaugebiet aufzuheben.  (dra)