Für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende kommt es in diesem Bereich ebenfalls zu Einschränkungen. Im Zuge der Baumaßnahme werden ein Baukran sowie mehrere Container aufgestellt, wodurch zusätzliche Verkehrsbehinderungen entstehen können. Darüber hinaus wird in Teilbereichen der „Äußeren Einfahrt“ (Hausnummern 4, 6 und 10) sowie der „Inneren Einfahrt“ (Hausnummer 13) ein absolutes Halteverbot eingerichtet.
Die Umleitung des Verkehrs erfolgt über die „Innere Einfahrt“ und die Löpsinger Straße. Der Anliegerverkehr ist bis zur Baustelle zugelassen. Entsprechende Umleitungs- und Hinweisschilder werden rechtzeitig aufgestellt. Als zuständige Verkehrsbehörde bittet die Stadt Nördlingen alle Verkehrsteilnehmenden sowie die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner um Verständnis für die notwendigen Maßnahmen. (dra)