Amtsgericht Nördlingen

Bedrohung im Gerichtssaal: Zweiter Prozesstag gegen angeklagten JVA-Beamten

Die Justizvollzugsanstalt im ehemaligen Zisterzienserkloster von Kaisheim. Bild: DRA
Das Verfahren gegen einen Beamten der JVA Kaisheim geht in den zweiten Prozesstag. Dabei kommt es zu einer Bedrohung durch einen Zeugen. Zudem berichten Polizisten über den Zugriff.

Am Mittwoch stand ein langer zweiter Prozesstag gegen einen JVA-Beamten aus Kaisheim im Amtsgericht Nördlingen auf dem Programm. Über sechs Stunden befragte das Schöffengericht verschiedene Zeugen zu dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Diese wirft dem Angeklagten vor, Mobiltelefone und Drogen für Insassen in die Justizvollzugsanstalt geschmuggelt zu haben.

In den sechs Stunden wurden dazu acht Zeugen gehört, ein weiterer Zeuge konnte nicht geladen werden. Hier wurde das Vernehmungsprotokoll verlesen. Unter den Zeugen waren neben der Ehefrau und den Eltern des Angeklagten auch drei Häftlinge sowie zwei Polizeibeamte. Von den Häftlingen verweigerten zwei die Aussage, wobei einer den Angeklagten im Hinausgehen noch bedrohte. Unter anderem fiel der Satz: „Wir sehen uns noch, du Opfer!“

Bild: Jenny Wagner

Der dritte Häftling, über den der Schmuggel in die JVA erst bekannt wurde und der zur Festnahme des Angeklagten beigetragen hatte, äußerte sich in seiner Aussage äußerst positiv über den Angeklagten. Er bezeichnete ihn unter anderem als „wirklich guter Beamter“ und „der Beste“. Grund hierfür sei die Menschlichkeit, mit der ihm der Angeklagte begegnet sei. An der Zusammenarbeit mit der Polizei ließ er jedoch kein gutes Haar. Einerseits sollen ihm zahlreiche Versprechen gemacht worden sein, die aber nicht eingehalten wurden. Zum anderen bekommt er mittlerweile Morddrohungen aus Gefangenenkreisen.

Fingierte Handy-Übergabe von Häftling initiiert

Ansonsten standen die Aussagen der beiden Polizeibeamten im Fokus, die detailliert erzählten, wie es zu der Festnahme des JVA-Beamten Ende Dezember 2024 auf dem Edeka-Parkplatz in Kaisheim gekommen war. Demnach hatte sich der Häftling bei der Polizei gemeldet, um eine Drohung gegen einen anderen JVA-Beamten anzuzeigen. Im Rahmen dieser Vernehmung kamen die Vorwürfe des Handyschmuggels gegen den nun angeklagten JVA-Beamten zutage.

Der 37 Jahre alte Häftling fädelte dann in Zusammenarbeit mit der Polizei eine Scheinübergabe von Handys ein, die der JVA-Beamte in der Justizvollzugsanstalt übergeben sollte. Der Preis hierfür soll 1.000 Euro pro Handy betragen haben. Laut eines WhatsApp-Chats des Angeklagten mit dem verdeckt ermittelnden Polizeibeamten sollte dieser die Handys mit dem PIN 4444 ausstatten, welchen der Angeklagte auch für sein eigenes Handy verwendet. Zudem wurden die 2.000 Euro auf dem Parkplatz übergeben. Der Zugriff erfolgte direkt im Anschluss.

Laut der Aussage des zweiten Polizeibeamten stehen auch mögliche Drogengeschäfte im Raum. Im September 2024 wurden in einer Zelle eines Häftlings, der die Aussage verweigerte, Rauchgift gefunden. Bei einem ebenfalls in der Zelle gefundenem Handy wurden zudem Textnachrichten mit dem Angeklagten gefunden.

Der Angeklagte weist die Vorwürfe zurück

Der Angeklagte selbst bestreitet sämtliche Vorwürfe der Bestechlichkeit und will auch keine Handys oder Drogen in das Gefängnis gebracht haben. Vielmehr wurde er von einem Häftling bedroht, weswegen er sich schlussendlich auf die spätere Übergabe in Kaisheim eingelassen habe. Geld habe er jedoch nicht annehmen wollen. Laut eigener Aussage seien ihm die 2.000 Euro, die bei der Festnahme in der Tüte mit den Handys gefunden wurden, von dem verdeckten Polizisten einfach hineingeworfen worden.

Auch den Betrag von 12.500 Euro, der bei einer folgenden Hausdurchsuchung am Wohnort des Angeklagten gefunden wurde, wurde erklärt. Damit hätte ein Teleskoplader gekauft werden sollen. Dies bestätigten auch die Eltern des Angeklagten.

Der dritte Prozesstag ist für den 12. August angesetzt. Dann wird die Befragung des zweiten Polizeibeamten fortgesetzt.

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