Der 43-Jährige, der eines Tötungsdelikts in Donauwörth verdächtigt wird, wurde am Mittwochnachmittag in Augsburg einem Richter vorgeführt. Dabei wurde ein Haftbefehl wegen Totschlags erlassen, der Verdächtige wurde in eine JVA überführt. Dort befindet er sich in U-Haft, die erst nach einer möglichen Verurteilung in eine Strafhaft umgewandelt wird. Bei der Vorführung wurde der Verdächtige wie gesetzlich vorgeschrieben von einem Pflichtverteidiger vertreten.
Wie die Staatsanwaltschaft Augsburg auf Nachfrage unserer Redaktion erklärte, braucht es für eine Mordanklage Anhaltspunkte für Mordmerkmale. Diese werden in §211 StGB definiert.
§211 StGB
Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
Im Falle einer Verurteilung steht darauf eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Augsburg, die nicht persönlich mit dem Fall betraut ist, vermutet, dass bislang noch keine Anhaltspunkte für Mordmerkmale vorhanden sind. Daher wurde ein Haftbefehl wegen Totschlags erlassen.
In welche JVA der Verdächtige überfuhrt wurde, wird aus Sicherheitsgründen nicht veröffentlicht. Ebenso konnten bislang noch keine weiteren Angaben zu Motiv oder Auslöser gemacht werden. Laut dem Pressesprecher der Polizei Schwaben Nord ist dies alles noch Gegenstand der Ermittlungen, die von der Kriminalpolizei Dillingen geleitet werden.