Das Landratsamt Donau-Ries hat als zuständige untere Straßenverkehrsbehörde auf der Bundesstraße B 466 zwischen Oettingen und der Landkreisgrenze in beide Fahrtrichtungen eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h angeordnet. Zusätzlich werden Hinweisschilder auf die Gefahr von Straßenschäden aufmerksam machen.
Hauptursache für diesen Schritt ist das Fehlverhalten von Fahrzeugführern, hier vor allem nicht angepasste Geschwindigkeit sowie Unaufmerksamkeit. Zudem befinden sich Spurrinnen, Straßenschäden sowie stark abgebrochene und ausgefahrene Bankette auf diesem Abschnitt. Die Neuregelung erstreckt sich über den gesamten Streckenabschnitt zwischen den Einmündungen der Staatsstraßen 2214 (Richtung Megesheim) bzw. 2221 (Richtung Auhausen) und endet an der Landkreisgrenze Weißenburg-Gunzenhausen. Hintergrund dieser Maßnahme ist die zukünftige Einstufung der Strecke als Unfallhäufungspunkt: In den vergangenen drei Jahren ereigneten sich auf diesem Abschnitt sechs schwere Verkehrsunfälle mit fünf Schwerverletzten. Allein in den letzten zwei Jahren kam es dabei zu drei tragischen Kollisionen, bei denen vier Menschen tödlich verunglückten.
Nach einer Ortsbesichtigung durch die Fachbehörden konnte festgestellt werden, dass dieser Unfallhäufungsbereich der B 466 im Vergleich zu den übrigen Bundesstraßen im Landkreis und im Vergleich zum weiteren Verlauf der B 466 im Nachbarlandkreis einen schlechteren baulichen Zustand aufweist. Aufgrund der für eine Bundesstraße geringen Fahrbahnbreite weisen die Ränder zudem Ausbrüche auf und die Bankette sind teilweise stark ausgefahren.
Die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit gilt verbindlich bis zum Ausbau bzw. einer Sanierung der Bundesstraße. Um die Einhaltung des neuen Tempolimits konsequent durchzusetzen, kündigt die Polizei verstärkte Überwachungsmaßnahmen an. Zum Einsatz kommen hierbei unter anderem sowohl Einseiten-Sensoren der Verkehrspolizeiinspektion Donauwörth als auch mobile Laser-Handmessgeräte der Polizeiinspektion Nördlingen. (dra)
Anmerkung: Die Beschränkung auf 60 km/h mit dem Zusatzzeichen „unebene Fahrbahn“ bleibt vor dem Bahnübergang unverändert bestehen.