Am Nachmittag des 18.09.2025führte eine Streife der PI Donauwörth verdachtsunabhängige Verkehrskontrollen in der Donauwörther Straße in Monheim durch.
Um 16.26 Uhr konnte im Rahmen einer Anhaltung ein 40-jähriger Autofahrer aus dem Landkreis keinen Führerschein vorweisen. Nach einer Überprüfung durch die Beamten stellte sich heraus warum: Gegen den Mann bestand ein rechtskräftiges Fahrverbot und daher hatte dieser seinen Führerschein am 11.09.2025 in amtliche Verwahrung gegeben.
Die rechtlichen Folgen waren eine Unterbindung der Weiterfahrt sowie eine Strafanzeige wegen Verdachts auf Fahren trotz Fahrverbots. (dra)