Am 22.11.2025, gegen 09:00 Uhr, befuhr ein 20-jähriger Mann mit dem Pkw einer Freundin die B2 zwischen Mertingen und Nordendorf. Hierbei kam er nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte gegen die Leitplanke sowie ein Verkehrszeichen. Sowohl am Fahrzeug als auch an den Verkehrseinrichtungen entstand hierbei ein nicht unerheblicher Sachschaden.
Aufgrund des Unfalls fuhr der junge Mann zurück und informierte die Fahrzeugeigentümerin über den Vorfall. Gemeinsam trafen sie sich anschließend in Oberndorf und heckten einen Plan aus, wie sie den Schaden ggf. von der Pkw-Versicherung bezahlt bekommen.
Nachdem der Plan stand, rief die 21-jährige Eigentümerin des verunfallten Pkw den Notruf 110 und erzählte dem Beamten, sie sei von Mertingen nach Oberndorf gefahren, wobei sie hierbei aufgrund eines riskanten Überholmanövers eines entgegenkommenden Fahrzeugs nach rechts ausweichen musste. Hierbei sei sie gegen die Leitplanke sowie ein Verkehrszeichen gefahren. Der Überholende sei anschießend einfach weitergefahren, wobei sie zum flüchtigen Fahrzeug nur sagen konnte, dass der Pkw ein silberner VW mit einem Augsburger Kennzeichen war.
Noch bevor die Streife der Polizei Rain vor Ort eintraf, begab sich der 20-Jährige zurück auf die B2 und beseitigte dort sämtliche Spuren seines Verkehrsunfalles. Bei der anschließenden Aufnahme des vorgetäuschten Verkehrsunfalles ergaben sich für die Beamten bereits erste Ungereimtheiten, welche sich bei einer Inaugenscheinnahme der vermeintlichen Unfallörtlichkeit erhärteten. Letztendlich konnten keine Spuren festgestellt werden, welche mit dem Schadensbild am Pkw in Einklang zu bringen waren.
Im Rahmen einer nochmaligen, eindringlichen Vernehmung räumte die junge Dame letztlich ein, das Unfallgeschehen zwischen Mertingen und Oberndorf frei erfunden zu haben. Auch der junge Mann bestätigte nach einer erneuten Vernehmung die frei erfundene Geschichte. Beide Beteiligten haben sich zu guter Letzt mehrfach strafbar gemacht.
So müssen sie sich wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort, Vortäuschen einer Straftat und weiteren Delikten strafrechtlich verantworten.
Hätte man den Unfall regulär der Polizei gemeldet, wäre auf den Fahrer lediglich ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro zugekommen. Am Pkw entstand nach erster Einschätzung ein Schaden in Höhe von ca. 10.000 Euro, an den Verkehrseinrichtungen ca. 1.000 Euro. (dra)