16. Dezember 2021, 10:13
Gemeinderat Auhausen

Baurecht und Netzverbesserung auf den Weg gebracht

Zur dringend erforderlichen Baugebietserweiterung wird nun die Bebauungsplan-Aufstellung „Am Breiten Rain II“ in attraktiver Lage auf den Weg gebracht. Bild: R. Kaußler
Der Gemeinderat der Nordrieser Gemeinde Auhausen absolvierte im Dezember eine Marathon-Sitzung, um alle anstehenden Themen abzuarbeiten.

Einen weiteren umfangreichen Aufgabenblock stellte die Schaffung von Baurecht im Gemeindegebiet dar, wozu Herr Joost Godts vom gleichnamigen Planungsbüro und Herr Günther Schwab, geschäftsleitender Beamter der Verwaltungsgemeinschaft Oettingen (VGem), die Verfahrensstände präsentierte.

Aufgrund der zwischenzeitlich eingeholten fachbehördlichen Stellungnahmen und Hinweise sowie der Erörterung der Abwägungsvorschläge konnte die Einbezugssatzung „Zirndorf“ nach dem Baugesetzbuch beschlossen werden.

Mittels Aufstellungsbeschlüsse sind die Verfahren zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan „Finkenbach-West“ sowie zum baugebietserweiternden Bebauungsplan „Am Breiten Rain II“ auf den Weg gebracht worden.

Abwassergebühren

Im Rahmen der anstehenden Kalkulation der gemeindlichen Abwassergebühr für die Jahre 2022 bis 2025 wußte die VGem-Kämmerin, Frau Birgitt Mayer, die aktuellen Ergebnisse für die Kläranlage Auhausen mit einem Überschuß von 42.000 € und für Dornstadt mit einem Fehlbetrag von 1.500 € bekanntzugeben. Die nunmehr kalkulierte Entwässerungsgebühr wird mit 3,38 Euro(Auhausen) bzw. 2,60 Euro (Dornstadt) beziffert und per Änderungssatzung festgesetzt. Ausdrücklich hinzuweisen war auf den verhältnismäßig hohen Rücklagen-Anteil an der Gebühr des Hauptortes, mit welchem kommende Verbesserungsmaßnahmen in Gemeindeteil Auhausen „abzufedern“ sind.

Die im vergangenen Jahr angelaufene Sanierungsbetreuung durch die Firma „Die Städtebau – Gesellschaft für Kommunalberatung – Südbayern – GmbH“ zur Umsetzung des Bayerischen Städtebauförderprogramms war für das Jahr 2022 neu zu beschließen, um entsprechende Fördermittel zu beantragen.

Über einen zugegangenen Zuwendungsbescheid für Fördermittel aus dem „LEADER-Verfahren“ können sich die Gemeinderatsmitglieder sowie die Initiatoren aus dem Schützen- und Sportverein 1929 Auhausen e.V. erfreuen. LEADER ist laut Bgm. Weiß ein Programm der Europäischen Union, mit dem modelhaft innovative Aktionen im ländlichen Raum gefördert werden. Lokale Aktionsgruppen, wie die „Region Hesselberg“ erarbeiten vor Ort Konzepte, um die ländliche Region bei einer eigenständigen Entwicklung zu unterstützen, wie nunmehr durch die geplante Errichtung eines „Trimm-Dich-Pfades zwischen Auhausen und Wassertrüdingen unter der wohlwollenden Unterstützung durch das Fürstliche Haus zu Oettingen geschehen. Der Auftrag für das ausgeschriebene Projekt konnte an die Firma OUT-GYM aus Heroldsbach vergeben werden.

Digitalisierung

Als „Meilenstein“ für die Digitalversorgung im Gemeindeteil Dornstadt bezeichnete Bgm. Weiß den einstimmigen Beschluß zur „Nutzungsvereinbarung mit der Firma Vantage Towers“ aus Düsseldorf. Alle Beteiligten waren sich einig, dass der reibungslose Vertragsschluss unter ausdrücklicher Einbeziehung der Bevölkerung einen wichtigen Baustein einer weiterhin einmütigen Kommunalpolitik innerhalb der Gemeinde Auhausen darstelle.

Rechnungsergebnis 2020

Bürgermeister Weiß berichtete von der vorliegenden gemeindlichen Jahresrechnung mit dem Rechnungsergebnis 2020: Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt: 1.902.353.51 Euro sowie eine Zuführung zum Vermögenshaushalt (VMHH) in Höhe von 503.604,73 Euro. Die Einnahmen und Ausgaben im VMHH sind bei planmäßiger Rücklagenentnahme mit 1.520.628,79 Euro beziffert.

Aufgrund der Mitwirkungsbefugnis der Gemeinde Auhausen zur Wahrung ihrer Planungshoheit als wesentlicher Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung war über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu einem vorliegenden Bauantrag mit Umnutzung eines Einfamilienhauses im Mischgebiet „Reißenäcker“, unmittelbar neben einem großen Gewerbebetrieb liegend, zu einem Mehrfamilienhaus zu beschließen. Im Zentrum der Beratung war die Befürchtung der „Beeinträchtigung bzw. des Kippens des Gebietscharakters“ gestanden. Zur Zulässigkeit des Vorhabens war auf die objektive und personenunabhängige Prüfung durch die Untere Baubehörde am Landratsamt Donau-Ries zu verweisen.

Die gemeindlichen Steuer-Hebesätze (Grundsteuer A: 550 von Hundert; Grundsteuer B: 450 v.H. und Gewerbesteuer: 350 v.H.) konnten für das neue Haushaltsjahr unverändert festgesetzt werden. (pm)