Während der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Christian Schmidt darauf aufmerksam macht, dass er sich im Gesetzgebungsverfahren zum EEG -2017 gegen erhebliche Widerstände erfolgreich dafür eingesetzt hat, dass die Förderung für Bioenergie erhalten bleibt und sein Haus derzeit Möglichkeiten zur Förderung der Bioenergie auch außerhalb des Erneuerbare-Energien-Gesetzes prüft, äußert sich der Staatssekretär des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Rainer Baake im Auftrag von Bundesministerin Zypries eher zurückhaltend. Vor dem Hintergrund der Kostenentwicklung und der sich verstärkenden Nutzungskonkurrenzen bei der Anbaufläche wird aus deren Sicht der Anteil der Biomasse nicht mehr so groß sein wie in früheren Jahren. Beim weiteren Ausbau konzentriert man sich seitens des Bundeswirtschaftsministeriums nun auf die kostengünstigen Technologien Wind und Photovoltaik. Der Bayerische Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Helmut Brunner versichert, dass er sich auch weiterhin für die Belange der Biogasanlagen einsetzen werde, auch wenn es derzeit schwierig ist, diesen Argumenten Gehör zu verschaffen. Mit dem Ausschreibungsvolumen von 1.050 Megawatt in den nächsten sechs Jahren zeigt er sich zufrieden und möchte abwarten, was die Ausschreibung am 1. September 2017 für Biomasse wirklich bringt. Auch die Bayerische Staatsministerin für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Ilse Aigner verweist auf das Ausschreibungsvolumen von 1.050 Megawatt in den nächsten sechs Jahren mit der jährlichen Übertragung des nicht genutzten Volumens, wodurch der Bestand der Biogasanlagen gesichert werden soll. Dies erlaubt es Anlagenbetreibern, ihre Anlagen zu flexibilisieren und die Anlagen wettbewerbsfähig für die Zukunft zu machen. Sie versichert, dass Bayern sich weiter dafür einsetzen wird, dass auch bisher noch nicht umgesetzte Belange bayerischer Betreiber von Biomasseanlagen, wie eine Größendifferenzierung bei den Ausschreibungen, bei künftigen EEG-Novellen berücksichtigt werden.