Ein 22-Jährige BWL-Student aus Donauwörth steht in Augsburg vor Gericht, weil er im vergangenen August seine Mutter brutal erschlagen haben soll. Bild: Diana Hahn
Im Fall der 42-Jährigen Donauwörtherin, die von ihrem Sohn brutal erschlagen worden sein soll, wurden am 8.Verhandlungstag Mitarbeiter des Instituts für Rechtsmedizin gehört. Die vielen Blutspuren, die am Tatort gefunden wurden, deuten eindeutig auf Fremdverschulden hin.
Donauwörth/Augsburg - Es ist ein schmaler Raum mit hellblauen Fliesen in dem die 42-Jährige Frau aus Donauwörth im vergangenen August zu Tode gekommen ist. Die Bilder der Leiche und des blutverschmierten Toilettenraums, die Dr. Martin Schulz, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsmedizin an der Ludwig-Maximilian-Universität, im Zuge seines Vortrags per Beamer zeigte, verdeutlichten, dass in diesem Raum etwas Schreckliches passiert sein muss. Zu deutlich sind die Spuren an Boden, Wänden oder auch Waschbecken. An insgesamt 7 verschiedenen Orten sei, so die Ausführungen des Gutachters, mit stumpfer Gewalt auf den Kopf des Opfers eingewirkt worden. Dass es sich um ein "mehrfaches Sturzgeschehen" handle, sei hingegen nicht plausibel nachvollziehbar. Das der Fundort auch dem Tatort entspricht, steht für Schulz fest: "Im Toilettenraum ist die Leiche nicht nur gefunden worden, hier sind auch Teile der Tat verübt worden."
Veränderte Spurenlage
Für einen Täter spreche neben der Spurenlage auch die Tatsache, dass diese nachträglich verändert wurde. So wurde zum Beispiel das Waschbecken benutzt. Denkbar sei, so der Gutachter, dass jemand seine Hände gewaschen hat, oder dass das Waschbecken selbst, gereinigt worden sei. Stark verdünnte Blutspuren würden jedenfalls daraufhinweisen, dass während oder nach der Tat, Wasser geflossen sein muss. Auch wässrige Spuren auf der Leiche würden dies beweisen.
Auch Professor Dr. Oliver Peschel vom Institut für Rechtsmedizin machte am 8. Verhandlungstag Angaben zum Fall. Der Rechtsmediziner hatte das Opfer obduziert. Die Obduktionn ergab, dass das Opfer zum Todeszeitpunkt weder alkoholisiert war, noch unter dem Einfluss von Medikamenten stand. Zudem erläuterte der Rechtsmediziner, dass Verletzungen an den Unterarmen des Opfers auf Abwehrhandlungen hindeuten. Das "domininierende Befundbild", so Peschel seien massive stumpfe Gewalteinwirkungen auf den Schädel und die Mundregion gewesen. Er schloss aus, dass Sturzursachen bei der Todesursache eine wesentliche Rolle gespielt haben.
Die Verhandlung wird fortgesetzt.