3. Mai 2017, 00:25

Totschlag-Prozess: War der Sohn der Täter?

Bild: DRA
Seit Dienstag, 2. Mai 2017, wird vor der 8. Strafkammer des Augsburger Landgerichts der Fall eines 22-Jährigen verhandelt, der im letzten August in der Berger Vorstadt seine Mutter zu Tode geprügelt haben soll. Im letzten Jahr sorgte dieser Fall für großes Aufsehen in der Region. 
Donauwörth/Augsburg - Was dem 22-Jährigen von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt wird, klingt wie aus einem Krimi: Der Angeklagte soll das Opfer, seine Mutter, in der gemeinsamen Donauwörther Wohnung, am 2. August 2016, solange mit Schlägen, Tritten oder Stößen misshandelt und dann liegengelassen haben, bis sie an den Folgen der Misshandlungen starb.
Mit einer kurzen Stellungnahme des Angeklagten zur Anklageschrift, begann der erste der insgesamt 11 angesetzten Prozesstage. Mit zitternder Stimme und gesenktem Blick sagt der 22-Jährige: "Ich habe meine Mutter definitiv nicht umgebracht. Ich habe meine Mutter geliebt und vermisse sie sehr. Ich kann nicht verstehen, warum ich seit 9 Monaten in Untersuchungshaft sitze und nichts passiert. Ich will nur zurück zu meiner Freundin." Diese Stellungnahme, so erklärte sein Verteidiger Bernd Scharinger, werde die einzige Äußerung des Angeklagten bleiben.
Über 70 Zeugen geladen
Um den Fall zu klären, wurden 10 weitere Prozesstage anberaumt, an welchen über 70 Zeugen sowie 6 Sachverständige gehört werden sollen. Am ersten Prozesstag stellte zudem die Verteidigung den Antrag, noch zwei weitere Zeugen zu laden. Zum einen eine Psychologin der JVA Kaisheim, zum anderen den Pfarrer der Heimatgemeinde des Angeklagten. "Diese können", so der Verteidiger, "Angaben zur Persönlichkeit meines Mandanten machen."
Insgesamt wurden am ersten Verhandlungstag 8 Zeugen gehört, darunter Polizisten, der Notarzt und Sanitäter, die am Tattag vor Ort waren. Alle schilderten die Geschehnisse am betreffenden Tag aus ihrer jeweiligen Sicht. Dabei kam es durchaus zu widersprüchlichen Aussagen. Während eine Polizistin und der Notarzt das Verhalten des Angeklagten als ungewöhnlich bezeichneten, sagte ein Sanitäter, dass er das Verhalten als "der Situation angemessen" empfunden habe. Auch bei der Frage, ob der 22-Jährige Blut an Händen und Kleidung gehabt habe, waren sich die Zeugen uneins. Die Widersprüche, in die sich der Angeklagte am Tattag verstrickt haben soll, kamen ebenfalls zur Sprache. In einer ersten Aussage einer Polizeibeamtin gegenüber soll der junge Mann geäußert haben, dass er er am betreffenden Tag erst gegen halb zwei Uhr mittags vom Einkaufen nach Hause gekommen sei. Dies wurde jedoch durch die Aussage eines Nachbarn widerlegt, der bezeugen konnte, dass der Angeklagte ihm bereits gegen 11.30 Uhr dabei geholfen hatte, einen Rolladen zu öffnen. Ungewöhnliche Geräsche aus der Wohnung des Opfers, habe er jedoch keine gehört. Am Tattag auf die Widersprüche angesprochen, erklärte er, er sei, mitgenommen vom Tod seiner Mutter, mit den Zeiten durcheinander gekommen.
Wie sowohl Notarzt als auch Sanitäter übereinstimmend aussagten, war relativ schnell klar, dass es sich beim Tod des Opfers nicht um einen natürlichen Tod handeln konnte. Den EInsatzkräften bot sich ein schreckliches Bild. Ein Sanitäter bezeichnete es als das "Schlimmste, was ich bisher gesehen habe". Sogar an den Wänden habe man Blutspuren gesehen.
Der Prozess wird am Donnerstag, 4. Mai 2017, fortgesetzt. Dann sind weitere Zeugen geladen, die zur Klärung des Falls beitragen könnten.