Der 22-Jährige auf der Anklagebank im Landgericht Bild: Mara Kutzner
Heute fiel das Urteil im Prozess um den 22-jähr
Donauwörth/Augsburg - Schuldig. 9 Jahre und 6 Monate muss der Donauwörther Student, der seine Mutter im vergangenen August mit Stößen, Tritten und Schlägen so schwer verletzt haben soll, dass sie letztlich an ihrem eigenen Blut erstickte, in Haft. Als die Richterin das Strafmaß verkündet, geht ein Raunen durch den gut gefüllten Zuschauerraum. Der Angeklagt reagiert mit Kopfschütteln auf das Urteil.
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte, der bis zuletzt seine Unschuld beteuerte, für den Tod seiner Mutter verantwortlich ist. Zuviel Indizien sprächen gegen den 22-Jährigen. Zudem sprächen keine vernünftigen Zweifel gegen die Schuld des Angeklagten, so die Meinung des Gerichts. Zum einen seien da die Widersprüche in die sich der Angeklagte bei seiner polizeilichen Vernehmung verstrickt habe. Wenn man von der letzten Version ausgehe, so die Richterin, sei der 22-Jährige den ganzen Tag zu Hause gewesen. Gerade die Tatsache, dass er den ganzen Tag zu Hause gewesen sei und nach eigenen Angaben während des Tatzeitraumes in seinem Zimmer gewesen sein will, sei ein weiteres Indiz, dass nur der Sohn des Opfers als Täter in Frage komme: "Er selbst hat angegeben, dass er es hätte hören müssen, wenn sich in der Toilette solche Handlungen angespielt hätten, zumal er zu dieser Zeit auch keine Kopfhörer trug", so die Richterin. Das und die Tatsache, dass die Haustür immer verschlossen gewesen sei und an dieser auch keine Aufbruchsspuren gefunden werden konnten, ließe nur den Schluss zu, dass der Angeklagte die Tat begangen habe. Ein unbekannter Dritter könne somit ausgeschlossen werden. Zumal weder die Auswertung der DNA noch daktyloskopische Untersuchung Hinweise auf eine weitere Person geliefert hätten.
Es war Fremdverschulden
Dass es sich um Suizid oder einen Sturz mit Todesfolge handeln könne, sei durch den Gutachter der Rechtsmedizin eindeutig ausgeschlossen worden. Zudem spräche auch die nachträglich veränderte Spurenlage gegen einen Unfall oder eine Selbsttötung. "Jemand hat geputzt und die verwendeten Lappen noch nass verstaut", so die Richterin. Das könne auf keinen Fall das Opfer gewesen sein, so die Richterin.
Auch die Spurenlage lasse, nach der Meinung der Kammer, nur den Schluss zu, dass der Sohn auf seine Mutter eingeschlagen habe. Die DNA des Sohnes wurde im Gesicht der Mutter gefunden. Einen DNA-Transfer durch ein Begrüßungsritual, wie etwa eine Umarmung, schloss das Gericht aus, da zwei Zeugen, unter anderem die Freundin des 22-Jährigen bezeugt hätten, dass es derartiges zwischen Mutter und Sohn nicht gab. Auch die These der Verteidigung, nach der das Opfer sich einen Suizidhelfer gesucht habe, schloss das Gericht aus. "So wird keine Sterbehilfe geleistet und so wollte das Opfer bestimmt nicht sterben. Außerdem hat sie sich massiv gewehrt", begründet das Gericht den Ausschluss der These.
Auch ein Motiv habe der Angeklagt gehabt: Nach langem Klinikaufenthalt sei die Mutter wieder zu Hause gewesen. Da sie ihre Termine in der Tagesklinik nicht wahrnahm, befürchtete der Sohn wohl, dass seine kranke Mutter dann wieder zu Hause wäre und seinen Plan, sich eine eigene Wohnung zu suchen, zunichte machen würde. "Die Situation war für den Angeklagten an diesem Tag so, dass er seine Felle davon schwimmen sah", so die Richterin.
Dass man die Tat als Körperverletzung mit Todesfolge angesehen habe, liege daran, dass die Kammer der Meinung sei, dass der Angeklagte seine Mutter nicht töten wollte. Es sein an diesem Tag ein Ablauf in Gang gesetzt worden, der für den 22-Jährigen nicht mehr beherrschbar gewesen sei, fügt die Richterin hinzu. Allerdings sei das Gericht auch zu dem Schluss gekommen, dass die Betroffenheit des Angeklagten gespielt gewesen sei. Die Tränen seien, so die Richterin weiter, auf Knopfdruck gekommen. Dafür spreche auch, dass ihn einige Zeugen als sehr talentierten Schauspieler beschrieben hätten.
Für die Anwälte des 22-Jährigen hat das Gericht falsch entschieden: "Aus unserer Sicht ist das Urteil falsch. Wesentliche entlastende Punkte wurden vom Gericht überhaupt nicht berücksichtigt. Wir gehen nach wie vor davon aus, dass unser Mandant unschuldig ist und werden deshalb definitiv weitere Rechtsmittel einlegen".
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bis darüber entschieden ist, ob sich eine weiter Instanz mit dem Fall beschäftigen muss, wird es noch ungefähr ein halbes Jahr dauern.