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Die Regierung von Schwaben führt auf Antrag des Staatlichen Bauamtes Augsburg für den 1. Bauabschnitt des dreistreifigen Ausbaus der Bundesstraße 25 zwischen Nördlingen und Möttingen ein Planfeststellungsverfahren
Die Regierung von Schwaben führt auf Antrag des Staatlichen Bauamtes Augsburg für den 1. Bauabschnitt des dreistreifigen Ausbaus der Bundesstraße 25 zwischen Nördlingen und Möttingen ein Planfeststellungsverfahren durch.
Das Staatliche Bauamt Augsburg beabsichtigt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Leistungsfähigkeit, die B 25 zwischen Nördlingen und Möttingen dreistreifig auszubauen. In den vergangenen Jahren erfolgte bereits ein drei- bzw. vierstreifiger Ausbau der B 25 zwischen Möttingen und Donauwörth, der nun zeitnah fortgesetzt werden soll.
Die geplante Maßnahme beginnt östlich der Anschlussstelle „Nördlingen-Süd“ (Verknüpfung mit der B 466). Sie ist ca. 1,9 km lang und beinhaltet einen 1,6 km langen Überholabschnitt in Fahrtrichtung Donauwörth/Augsburg. Die bislang acht Meter breite zweispurige Fahrbahn wird bestandsnah auf drei Fahrstreifen mit insgesamt 12 Metern Fahrbahnbreite ausgebaut.
Ebenfalls Bestandteil des Vorhabens sind Verbesserungen an der Anschlussstelle „Nördlingen Süd“ durch Neubau eines Beschleunigungsstreifens in Fahrtrichtung Norden.
Der bisher höhengleiche Knotenpunkt mit der Gemeindeverbindungsstraße Heuweg soll durch eine Überführung beseitigt und der Heuweg indirekt an die B 25 angeschlossen werden. Für das Vorhaben einschließlich der naturschutzrechtlichen und landschaftspflegerischen Maßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Reimlingen, Deiningen und Monheim beansprucht. Zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft sieht die Planung Kompensationsmaßnahmen vor. Die Pläne enthalten auch Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung.



Als ersten Verfahrensschritt hat die Regierung von Schwaben veranlasst, dass die Planung von Donnerstag, dem 24.11.2016 bis einschließlich Freitag, den 23.12.2016 in der Verwaltungsgemeinschaft Ries und in der Verwaltungsgemeinschaft Monheim für Interessierte und betroffene Bürger zur allgemeinen Einsicht ausgelegt werden. Wo und wann die Planunterlagen eingesehen werden können, wird dort jeweils noch ortsüblich bekannt gegeben. Zusätzlich besteht ab diesem Zeitpunkt auch die Möglichkeit, die Planunterlagen auf der Internetseite der Regierung von Schwaben unter www.regierung.schwaben.bayern.de in der Rubrik „Planung und Bau“ einzusehen. Parallel zur öffentlichen Auslegung erhalten Behörden und Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme.
Nach Ablauf der Auslegungsfrist haben Betroffene - bis einschließlich 9. Januar 2017- Zeit, Einwendungen zu erheben. Rechtzeitig erhobene Einwendungen und Stellungnahmen werden bei Bedarf in einem Erörterungstermin, der noch gesondert bekannt gegeben wird, behandelt.