Stadtratssitzung

Nördlingen zahlt zähneknirschend mit bei Radweg-Unterführung der DON 7

Symbolbild Bild: pixabay
Die Kreisstraße DON 7 zwischen Grosselfingen und Balgheim soll unter der B 25 hindurchgeführt werden, inklusive Radweg. Daran sollen sich Nördlingen und Reimlingen finanziell beteiligen, was für Unzufriedenheit im Nördlinger Stadtrat sorgte.

Im Zuge des dreistufigen Ausbaus der B 25 zwischen Möttingen und Nördlingen soll auch die Kreuzung mit der Kreisstraße DON 7 zwischen Grosselfingen und Balgheim neu gestaltet werden. Der Bund will in einem vierten Bauabschnitt eine Unterführung bauen, und diese könnte auch einen Radweg beinhalten – eine Weiterführung der Radwege entlang der Kreisstraßen DON 5 und DON 7, die von Maihingen über Dürrenzimmern, Pfäfflingen, Deiningen bis Grosselfingen führen sollen. Der Vorschlag der Staatlichen Bauamtes sieht vor, die Unterführung aufzuweiten und mittels einer Grundwasserwanne auch den Radweg unter der Bundesstraße hindurchzuführen. Die zusätzlichen Kosten dafür wurden auf circa eine Million Euro geschätzt.

Donau-Rieser Sonderregelung beim Radwegbau

Nun müsste laut aktueller Rechtslage eigentlich der Landkreis Donau-Ries diese Kosten übernehmen, was Nördlingens Stadtkämmerer Bernhard Kugler in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) des Stadtrats am Montag bekräftigte. Allerdings gibt es im Landkreis Donau-Ries eine Handhabung aus dem Jahr 1995, laut der der Neubau von Radwegen entlang von Kreisstraßen nur dann erfolgt, wenn die betroffenen Kommunen, auf deren Gebiet der Radweg verläuft, die Sonderbaulast übernehmen und die nicht durch Zuschüsse gedeckten Kosten tragen. Mit einer Förderung von 80 Prozent aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“, die der Landkreis bereits beantragt hat, sinken die Mehrkosten für den Radweg auf 200.000 Euro, die sich entsprechend der Donau-Rieser Sonderregelung Nördlingen und Reimlingen zur Hälfte teilen sollen. Denn auf deren Gemarkungen wird das Unterführungsbauwerk einmal liegen.

Bei dieser Lösung würde der Landkreis Donau-Ries für den Radweg nichts zu bezahlen haben, laut Beschluss des Bauausschusses des Landkreises vom 9. November würde der Kreis aber eventuelle Mehrkosten übernehmen, sollte die Förderquote weniger als 80 Prozent betragen.

Verwaltung gegen eine Beteiligung

In der Sitzung des Nördlinger HFA ließen Stadtkämmerer Kugler und Oberbürgermeister David Wittner keinen Zweifel daran, dass sie mit der Donau-Rieser Sonderregelung in diesem Fall nicht einverstanden sind. Neben dem bereits beschriebenen Widerspruch zur allgemeinen Rechtslage sei hier kein Sondervorteil für die Stadt Nördlingen und die Gemeinde Reimlingen erkennbar. Es sei nur schwer zu begründen, warum die Querung des Radwegs von den beiden Kommunen mitfinanziert werden soll, obwohl der Radweg am „äußersten Zipfel“ der jeweiligen Gemarkungen läge. Dass der Kreis bei der vollen Förderung von 80 Prozent gar nichts zahlen müsste, sei außerdem „unbillig“, also nicht gerecht, so Kugler in seiner Stellungnahme. Eine Beteiligung der Stadt Nördlingen wäre zudem eine rein freiwillige Leistung. Gerade der Landkreis Donau-Ries weise die Stadt bei der jährlichen Genehmigung der Haushaltspläne darauf hin, dass solche Leistungen dringend zurückgefahren werden sollten. Eine finanzielle Beteiligung Nördlingens an der Unterführung sei daher abzulehnen.

Sollte jedoch eine andere Entscheidung getroffen werden, seien laut Kugler drei Punkte zu berücksichtigen: Keine generelle Übernahme der dem Landkreis obliegenden Bau- und Unterhaltslast, sondern eine Beteiligung als rein freiwilliger Zuschuss, eine finanzielle Beteiligung des Landkreises in mindestens derselben Höhe wie bei den Kommunen Nördlingen und Reimlingen zusammen, sowie eine Deckelung des Kostenanteils für Nördlingen in Höhe von zehn Prozent bzw. 100.000 Euro. Wenn man sich beteilige, müsse man „schon auch eine klare Grenze bei den Kosten für uns ziehen“, sagte OB Wittner.

Niemand will dem Radweg im Weg stehen

Die Ausschussmitglieder stimmten im Folgenden der Verwaltung insoweit zu, dass die finanzielle Beteiligung an dem Bauwerk unter den genannten Bedingungen erfolgen soll. Steffen Höhn (CSU) nannte das Projekt eine „wichtige Unterführung“. Würde man diese nun ohne Radweg bauen, würde das auch so bleiben. Die Handhabung mit der Beteiligung der Kommunen sei gängige Praxis und man solle sich daran halten, das sei im Verhältnis zu dem, was man dafür bekomme, in Ordnung. Die Kostendeckelung und die Ablehnung der Sonderbaulast mit den Unterhaltskosten fand er richtig.

Ähnlich sah es Thomas Mittring (Stadtteilliste), der aber den Landkreis mehr in die Pflicht nehmen wollte. Man dürfe nun nicht riskieren, dass bei einer Ablehnung der finanziellen Beteiligung durch die Stadt der Radweg nicht komme, so der Stadtrat. Der Kreis solle seiner Meinung nach auch bei der vollen Förderung von 80 Prozent mit einem Kostenanteil von fünf Prozent dabei sein. Die Zusatzbedingungen befürwortete Mittring ebenfalls. Alexander Deffner (PWG) schloss sich an und befand die Vorgehensweise des Landkreises, der sich dafür rühmt, schuldenfrei zu sein, für unwürdig. Für die Unterstützung unter den genannten Auflagen sprachen sich auch Andrea Eireiner (Grüne-Frauenliste) und Gabriele Fograscher (SPD) aus.

Fograscher erwähnte außerdem, dass die SPD im Kreistag beantragt hat, die Handhabung zu ändern. Demnach solle in Zukunft der Landkreis mit zwei Dritteln der Kosten von Radwegen an Kreisstraßen beteiligt sein. Auch von der CSU ist ein Änderungsantrag eingereicht worden. Es bleibt abzuwarten, wie die Finanzierung von Radwegen an Kreisstraßen künftig geregelt wird.

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