Sperrung

Befristetes Halteverbot in der „Äußeren Einfahrt“

Bild: pixabay
In der „Äußeren Einfahrt“ wird vor der Zufahrt zu den Gebäuden Hausnummer 4 und 6 über eine Länge von 5 Meter auf Höhe des Gebäudes Hausnummer 10 ein bis zum 15.09.2025 befristetes absolutes Halteverbot angeordnet. Der Teilbereich ist mit entsprechender Beschilderung gekennzeichnet. Die Stadt Nördlingen bittet um Verständnis. (dra)