19. März 2019, 10:50
Altersvorsorge

Für die Rente sparen und der Chef hilft mit

Um im Alter gut abgesichert zu sein, muss man rechtzeitig handeln. Bild: pixabay
Im Alter gut abgesichert zu sein ist ein Wunsch, den die meisten Menschen haben. Sich deshalb in Sachen Altersvorsorge nicht ganz und gar auf die gesetzliche Rente zu verlassen ist sinnvoll. Ob staatlich gefördertes Riester-Sparen oder private Vorsorge muss jeder für sich selbst entscheiden. Entgelt­umwandlung im Rahmen einer betrieblichen Alters­versorgung lohnt sich, meint Klaus Graumann, Sachverständiger in Sachen betrieblicher Altersvorsorge. Wie die betriebliche Altersvorsorge funktioniert

Der Aufbau einer zusätzlichen Rente über den Arbeitgeber steckt hinter dem Prinzip der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Dass der Chef den Arbeitnehmer bei der Altersvorsorge unterstützt ist nicht neu und hat in Deutschland eine lange Tradition. Bereits vor mehr als hundert Jahren gab es in großen Unternehmen die ersten klassischen betrieblichen Altersversorgungssysteme. Klaus Graumann ist Geschäftsführer der hr consulting in Reimlingen. Das Unternehmen ist eine gerichtlich zugelassene Rentenberatungsgesellschaft, Graumann selbst ist Sachverständiger in Sachen betrieblicher Altersvorsorge und Befürworter dieser Art für das Alter vorzusorgen. „BAV wird meist im Rahmen der Entgeltumwandlung umgesetzt, bei der der Arbeitnehmer aus dem Bruttogehalt für die betriebliche Altersvorsorge Geld anspart und dabei Steuern und auch Sozialabgaben spart“, erklärt Graumann das Prinzip. „In welchem Maß sich die Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung lohnt hängt auch davon ab, ob der Arbeitgeber einen Anteil dazu gibt und welcher der möglichen fünf Durchführungswege gewählt wird“, so Graumann weiter. Die gute Nachricht für alle Arbeitnehmer: Bei versicherungsförmigen Durchführungswegen ist 2019 ein Zuschuss in Höhe von 15 % von Seiten des Arbeitgebers Pflicht - zumindest bei Neuverträgen. Ab 2022 muss der Chef gemäß dieser neuen Regelung dann auch bei vor 2019 abgeschlossenen laufenden Verträgen mindestens 15 Prozent dazugeben, vorausgesetzt der Arbeitgeber spart Sozialversicherungsbeiträge. Das ist dann der Fall, wenn Arbeitnehmer nach Abzug des Gehaltteils, den er in die Betriebsrente steckt, unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen für die Gesetzliche Rentenversicherung und für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung verdient. Das Recht über den Betrieb für das Alter vorzusorgen, hat jeder Arbeitnehmer (§1a BetrAVG). Wie das geschieht, bestimmt allerdings der Arbeitgeber. „Sehr interessant sind dabei für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, auch im Mittelstand, die bei Großunternehmen schon immer üblichen, versicherungsfreien Durchführungswege“, sagt Graumann.

Bei Insolvenz abgesichert

In der Zeit bis zur Rente kann sich in einem Unternehmen viel verändern. Selbst eine Insolvenz ist dabei nicht ausgeschlossen. Sorgen machen müsse sich aber kein Arbeitnehmer meint Graumann. „Die Ansprüche gegen den Arbeitgeber sind in versicherungsfreien Durchführungswegen über den Pensionssicherungsverein (PSV) abgesichert. Im Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers übernimmt der PSV dann die Rentenzahlungen“, so Klaus Graumann und fügt hinzu „wenn man für die bAV eine Versicherung abgeschlossen hat, ist die Frage, ob es die Versicherung in 30 oder 40 Jahren noch gibt. Sollte das nicht der Fall sein, gibt es als Sicherungseinrichtung den 2002 gegründeten Protektor-Fonds der deutschen Lebensversicherungsunternehmen .“

Jeden Monat einen ordentlichen Betrag für das Alter zurücklegen und nur die Hälfte dafür bezahlen? Hört sich natürlich verlockend an, aber es sind ein paar Dinge zu berücksichtigen. Weniger beitragspflichtiges Brutto bedeutet im aktiven Arbeitsleben zwar weniger Sozialabgaben im Umkehrschluss führt das im Falle von Kranken-, Eltern- oder Arbeitslosengeld aber auch zu niedrigeren Beträgen. Genauso verhält es sich später bei der gesetzlichen Rente. Da weniger Beitrag in die gesetzliche Rente bezahlt wird, fällt sie niedriger aus. „Dieses ´Weniger` an gesetzlicher Rente wird jedoch durch das „Mehr“ an betrieblicher Altersversorgung mehr als überkompensiert“, meint dazu Klaus Graumann. Renten aus betrieblicher Altersversorgung sind zudem komplett steuerpflichtig. Dass sich das trotzdem rechnet, steht für Graumann fest: „Da man im Rahmen der Entgeltumwandlung aber vorher die Steuern nicht bezahlt ist das in Ordnung und da in der Regel die Steuersätze in der Rente niedriger als während des Arbeitslebens sind, spart man sich dann sogar Steuern.“ Allerdings müsse man derzeit, so Graumann abschließend, als gesetzlich Krankenversicherter für die Betriebsrente nicht nur den Arbeitnehmeranteil, sondern den vollen Krankenkassenbeitrag bezahlen.

Wer über eine zusätzliche Absicherung mittels bAV nachdenkt, sollte vorher genau prüfen, was das finanziell für ihn bedeutet und sich beraten lassen.