Oettinger Getränke hat mit dem geschäftsführenden Hauptvorstand der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) neue Mantel- und Entgelttarifverträge abgeschlossen. Demnach erhalten die Mitarbeiter rückwirkend ab dem 1. Juni 2025 2 Prozent mehr Gehalt, ab 1. Januar 2026 weitere 0,8 Prozent sowie ab 1. November 2026 ein nochmaliges Lohnplus in Höhe von 1Prozent – insgesamt also 3,8 Prozent. Im Gegenzug gelang die Modernisierung des Manteltarifvertrags. Die Verträge haben jeweils eine Laufzeit bis zum 31. Mai 2027.
Tarifkonflikt beendet – Durchbruch im Manteltarif
„Wir sind sehr zufrieden, dass wir nach den Verhandlungen mit dem geschäftsführenden Hauptvorstand der NGG noch in diesem Jahr einen Durchbruch erzielt haben. Unsere von Anfang an wichtigste Forderung ist erfüllt: Kein Abschluss eines Entgelttarifvertrags ohne Änderungen im Manteltarifvertrag. Das bedeutet: Lohnerhöhungen sind kein Automatismus mehr, sondern bedürfen in der heutigen Zeit einer entsprechenden Gegenleistung“, erklärt Stefan Blaschak, CEO von Oettinger Getränke.
Im Gegenzug zu den Entgelterhöhungen sind die folgenden Punkte erstmalig in dem die allgemeinen Arbeitsbedingungen festlegenden Manteltarifvertrag verankert: flexible Arbeitszeiten in der Hochsaison mit bis zu 45 Wochenstunden, bezahlte Pausen im Schichtbetrieb gemäß DIN 8782 nur bei laufendem Betrieb sowie Rationalisierungsschutz und Probezeit gemäß gesetzlichen Regelungen.
„Der erzielte Kompromiss ist ein guter Kompromiss"
„Der erzielte Kompromiss ist ein guter Kompromiss. Leider ist es uns jedoch nicht gelungen, die Ungleichheiten an den Standorten anzupassen“, erklärt Stefan Blaschak. Die Belegschaft an den Standorten Oettingen und Mönchengladbach werde auch weiterhin eine unterschiedliche Wochenarbeitszeit von 37 bzw. 38 Stunden haben. Der CEO betont: „Die aktuellen Änderungen im neuen Manteltarifvertrag werden uns helfen, damit wir im sich rasant wandelnden Wettbewerbsumfeld leistungsfähig bestehen bleiben können. Für die Zukunft ist es dafür jedoch unabdingbar, den Manteltarifvertrag weiterzuentwickeln.“ (dra)