4. Dezember 2019, 12:28
Verkehrsdelikt

Berufskraftfahrer ohne erforderliche Qualifikation

Bild: Tim Reckmann/pixelio.de
Zu schnell und ohne erforderlichen Nachweis in seinem Führerschein war ein Lkw-Fahrer auf der B25 unterwegs.

Ein 60-jähriger Berufskraftfahrer wurde am 03.12.2019, um 20.41 Uhr, auf der B25 Höhe Harburg mit seinem 40-Tonner angehalten, da er trotz bestehendem Überholverbot einen vorausfahrenden Sattelzug überholte. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Lkw-Fahrer aus Ungarn keine erforderliche Berufskraftfahrerqualifikation in seinem Führerschein durch eine entsprechende Schlüsselzahl in dem Fahrerlaubnisdokument nachweisen konnte.

Bei dieser Zuwiderhandlung sind Bußgelder von bis zu 5.000 Euro für den Fahrer und bis zu 20.000 Euro für das Transportunternehmen vorgesehen. Eine entsprechende Anzeige wurde von den Beamten vor Ort gefertigt. Dem 60-Jährigen wurde aufgrund des Transports von nahezu 1.000 lebenden Tieren auf der Ladefläche noch die kurze Weiterfahrt zum Zielort gestattet. (pm)