Aufgrund eines konkreten Tatverdachts wegen Besitzes von scharfer Munition und verbotener Waffen, war ein Durchsuchungsbeschluss für ein Anwesen im südlichen Landkreis erlassen worden. Bei der Umsetzung dieses Beschlusses mit Unterstützung weiterer Polizeidienststellen, fanden die ermittelnden Beamten der Polizeiinspektion Rain tatsächlich etliche Patronen scharfer Munition vor, für die der beschuldigte Besitzer nicht die nötige Erlaubnis hat.
Darüber hinaus besaß der Beschuldigte neben etlichen verbotenen Messer, wie z. B. Butterfly- und Springmessern, auch eine offensichtlich selbst hergestellte scharfe Handfeuerwaffe, für die der 60-jährige Beschuldigte natürlich ebenfalls keine Erlaubnis besaß.
In seinem Besitz hatte der Mann auch eine große Zahl von Luftdruckwaffen, von denen etliche als sogenannten Anscheinswaffen, also echten Waffen täuschend echt sehend, bewertet werden. Darunter u. a. eine einer Kalaschnikow-Maschinenpistole nachgebildete Luftdruckwaffe, diverse Nachbildungen von weiteren scharfen Langwaffen und Pistolen bekannter Waffenhersteller.
Sowohl die illegal im Besitz des Beschuldigten befindlichen Schusswaffen, Munition und Messer, als auch die Luftdruckwaffen stellten die durchsuchenden Beamten sicher. Hinsichtlich der Luftdruckwaffen dahingehend, da diese Waffen ohne Beachtung der einschlägigen Aufbewahrungsregelungen gelagert waren. Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen zahlreicher waffenrechtlicher Verstöße sind nun die Konsequenz des Durchsuchungsergebnisses.(dra)