Von links: Der Angeklagte mit Verteidiger Hannes Maletzke und seinem Übersetzer. Bild: Thomas Oesterer
Am Augsburger Landgericht wurde heute der tödliche Unfall zwischen Bissingen und Warnhofen am 7. Juni 2023 verhandelt. Der geständige Angeklagte wurde dabei zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Am heutigen Montag wurde am Augsburger Landgericht der Prozess gegen einen Lkw-Fahrer verhandelt, der am 7. Juni 2023 zwischen Bissingen und Warnhofen für einen Verkehrsunfall verantwortlich war, bei dem eine 22-jährige Traktor-Fahrerin ums Leben kam. Seitdem sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft in Gablingen.

Lkw-Fahrer bereits zuvor mit Fahrerlaubnissperre belegt

Zum Prozessauftakt waren auch die Eltern der Verstorbenen – vertreten durch Anwalt Mark Hörmann - als Nebenkläger gekommen. Was genau passiert war, schilderte Staatsanwalt Roth in seiner Anklageschrift: Demnach fuhr der Angeklagte an einem leicht bewölkten, trockenen Vormittag im Juni mit seinem Lkw, obwohl dieser aufgrund einer Blutalkoholkonzentration von 2,24 Promille fahruntüchtig war, auf der Kreisstraße DLG 5 von Bissingen in Richtung Warnhofen. Ungefähr 900 Meter nach dem Ortsausgang fuhr der Angeklagte trotz, für einen Sattelzug lediglich erlaubten 60 km/h, mindestens 74 km/h. Er kam auf die Gegenfahrbahn und kollidierte dort mit einem ihm entgegenkommenden Traktor, welchen das Opfer fuhr. Infolge der Kollision stürzte der Traktor, der ein Güllefass zog, die Böschung hinunter. Die 22-Jährige wurde aus der Fahrerkabine geschleudert, wodurch sie tödliche Verletzungen erlitt.

Hinzu kommt, dass der Angeklagte bereits mit Strafbefehl des Amtsgerichts Cloppenburg vom 14.9.2022 zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt und zusätzlich eine Fahrerlaubnissperre für Deutschland bis zum 20.08.2023 verhängt wurde. Grund hierfür war ebenfalls Trunkenheit am Steuer. Besonders dramatisch ist es, wenn man den zeitlichen Ablauf betrachtet: Aufgrund der entzogenen Fahrerlaubnis hätte der Angeklagte am Tag des tödlichen Unfalls seinen Lkw in Deutschland nicht führen dürften. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten deshalb fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung in Tateinheit und Fahren ohne Fahrerlaubnis vor.

Bild: Matthias Stark

Gutachten: Zusammenstoß für das Unfallopfer unvermeidbar

Die Tat räumte der Lkw-Fahrer gleich zu Beginn des Prozesses vollumfänglich ein. Verteidiger Hannes Maletzke schilderte den Tathergang bzw. die Nacht vor dem Unfall kurz aus Sicht seines Mandanten. Demnach habe dieser gemeinsam mit Kollegen bis tief in die Nacht Wodka konsumiert. Am nächsten Tag, dem Unfalltag, habe er mit seinem Lkw früher als ursprünglich geplant losfahren müssen. An das Unfallgeschehen selbst könne sich der Angeklagte nicht mehr erinnern. Er sei sich erst einige Tage später über die Tragweite und die Konsequenzen seiner Tat bewusst geworden.

Gemeinsam mit seinem Dolmetscher richtete der Angeklagte persönliche Worte der Reue und der Entschuldigung an die Familie des verstorbenen Unfallopfers. „Ich bin eindeutig schuldig. Die ganze Situation ist ganz schrecklich für mich. Ich weiß, dass es dafür keine Entschuldigung gibt, möchte es aber dennoch versuchen. Ich wollte nicht, was passiert ist und es tut mir furchtbar Leid.“

Im Laufe des Prozess bestätigte außerdem der anwesende Sachverständige, dass der Zusammenstoß für das Opfer unvermeidbar gewesen sei und dass beim Lkw selbst kein Defekt vorlag. Diese Einschätzung deckte sich auch mit den Aussagen eines Polizisten der als Zeuge auftrat und gemeinsam mit seinen Kollegen am 7. Juni zu erst am Unfallort war.

Angeklagter zu 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt

Auch deshalb, und weil der Angeklagte seine Schuld gleich zu Beginn des Prozesses vollumfänglich eingestanden hatte, kam das Schöffengericht noch am selben Tag und nach nur etwas mehr als zwei Stunden zu einem Urteil. So wurde der Angeklagte zu einer Haftstrafe in Höhe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Nur wenige Monate unter dem für Schöffengerichte maximal vorgesehen Strafmaß von vier Jahren Haft. Außerdem wird dem Angeklagten die Fahrerlaubnis im Bundesgebiet für fünf Jahre entzogen. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe in Höhe von drei Jahren und neun Monaten und ein Fahrverbot von 24 Monaten gefordert. Die Verteidigung hingegen plädierte auf eine Freiheitsstrafe in Höhe von „nur“ drei Jahren. Positiv auf das Strafmaß hatte sich laut Richterin Hobert ausgewirkt, dass sich der Angeklagte vollumfänglich geständig zeigte. Dadurch habe die Familie der Verstorbenen den Unfallhergang nicht noch einmal mehrfach durchleben müssen. Da Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung auf Einspruch verzichteten, gilt das Urteil ab jetzt als rechtskräftig.