Nach neun Gerichtstagen wurde heute im Augsburger Landgericht das Urteil um den tödlichen Verkehrsunfall von Monheim aus dem vergangenen April gesprochen. Bild: Thomas Oesterer
Das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 17. November ist nach Revisionsrücknahme rechtskräftig. Der Verteidiger des verurteilten Fahrers hatte am heutigen Donnerstag die eingelegten Rechtsmittel zurückgezogen.

Das Schwurgericht des Landgerichts Augsburg verurteilte den 29-jährigen Fahrer eines Pkw wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten. Der mitangeklagte Beifahrer wurde wegen Beihilfe zu dieser Tat zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Nachdem der Angeklagte nach der Urteilsverkündung angekündigt hatte in Berufung zu gehen, hat sein Anwalt am Donnerstag, 01. Dezember, die eingelegten Rechtsmittel zurückgezogen. Damit ist das Urteil des Landgerichts vom 17. November rechtskräftig.

Dem Urteil des Landgerichts liegt zusammenfassend folgender Sachverhalt zugrunde: Am 06.04.2021 befuhr der Angeklagte als Fahrer eines getunten Pkw
Audi A5 eine Staatsstraße bei Monheim. Der Angeklagte versuchte bei einer erlaubten Geschwindigkeit von 100 km/h vor einer Kuppe, angefeuert durch den
Beifahrer, die situationsbedingt höchstmögliche Geschwindigkeit von nahezu 200 km/h zu erreichen. Nach der Kuppe verlor der Angeklagte die Kontrolle über sein Fahrzeug und stieß beim Versuch gegenzulenken mit einem entgegenkommenden Kleinwagen zusammen. Die Fahrerin des entgegenkommenden PKW verstarb noch am Unfallort. (toe/pm)