Ebenfalls verwundert über das Fehlen ihres Mandanten: Die Rechtsanwälte David Mühlberger (l.) und Maximilian Richter. Bild: Thomas Oesterer
Der sogenannte Wemdinger Impfarzt ist nicht zum Prozessauftakt seines Strafverfahrens erschienen. Jetzt hat das Gericht einen Haftbefehl gegen den angeklagten Mediziner erlassen.

Überraschung beim Prozessauftakt rund um den sogenannten "Wemdinger Impfarzt". Der Angeklagte, dem die Staatsanwaltschaft Nürnberg u. a. vorsätzliche Körperverletzung, Betrug und die unrichtige Dokumentation von Corona-Schutzimpfungen in Tatmehrheit zu Last legt, ist heute - auch zur Überraschung der eigenen Verteidiger - nicht vor Gericht erschienen.

Gericht erlässt Haftbefehl

Nach über einer Stunde des Wartens wurde der Prozessauftakt vorerst auf 13:30 Uhr verschoben. In dieser Zeit wird laut Peter Grünes, Pressesprecher am Landgericht Augsburg, versucht, dem Mediziner habhaft zu werden. Entsprechend hat das Gericht auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg hin einen Haftbefehl gegen den Angeklagten erlassen. Aktuell ist wohl völlig unklar, wo sich der angeklagte Hausarzt befindet. Wie das Gericht mitteilt, sei zumindest keine schriftliche oder elektronische Entschuldigung eingegangen.

Warum aber war der 73-Jährige im Vorfeld nicht in U-Haft? "Der Oberstaatsanwalt hat bereits ausgeführt, dass im Vorfeld kein Haftbefehl seitens der Staatsanwaltschaft gestellt wurde, weil genug Vertrauen da war, dass sich der Angeklagte dem Verfahren stellen wird", erklärt Grünes die Entscheidung. Ein ausführlicher Bericht über den ersten Prozesstag folgt im Anschluss.