Eine Rentnerin aus einer Gemeinde im Zuständigkeitsbereich der PI Donauwörth geriet über einen angeklickten Werbelink im Internet auf eine angebliche Tradingplattform. Zunächst überwies die Frau ein „Startkapital“ in Höhe von ca. 250 Euro auf ein niederländisches Konto. Anschließend überwies die Geschädigte weitere Beträge in einer Gesamtsumme von mehr als 10.000 Euro auf unterschiedliche Konten. Als es zu einer versuchten Auszahlung der versprochenen Gewinne kam und die Frau hierfür eine angebliche „Sicherheitsgebühr“ in Höhe von weiteren knapp 5.000 Euro überweisen sollte, wurde der Geschädigten der Betrug bewusst. Sie erstattete am 25.03.2026 Strafanzeige.
Appell der Polizei: Seien Sie vorsichtig
Die Donauwörther Beamten recherchierten und stellten fest, dass es bereits zu einer Mehrzahl an Geschädigten auf der besagten Plattform kam. Generell wird Seitens der PI Donauwörth in diesem Zusammenhang geraten: - Angebote, die zu gut klingen, um wahr zu sein, sind fast immer Betrug. - Kontrollieren Sie, ob das Finanzunternehmen in der Unternehmensdatenbank der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen ist. - Erlauben Sie niemals, dass sich angebliche Berater per Fernwartungssoftware auf Ihren Rechner schalten. - Prüfen Sie das Impressum der Trading-Plattform. - Überweisen Sie kein Geld an unbekannte ausländische Konten oder in Kryptowährungen, wenn Sie die Plattform nicht genau kennen. - Lassen Sie sich nicht zu schnellen Entscheidungen drängen und sprechen Sie vorab mit vertrauenswürdigen Dritten – Erstatten Sie bei jeglichen Verdachtsmomenten Anzeige. (dra)