Die Stadtwerke Nördlingen bittet um Selbstablesung der Wasserzählerstände bis spätestens 10. Januar 2022. Der Zählerstand ist ohne Kommastellen abzulesen (auf der Wasseruhr im Bild sind dies lediglich die Zahlen im schwarzen Bereich). Bild: Martina Schwarzer
Zur Abrechnung der Wasser-/Abwasser-Gebühren bitten die Stadtwerke Nördlingen ihre Kunden, die Wasserzählerstände im Jahr 2021 selbst abzulesen und bis spätestens 10. Januar 2022 zu übermitteln.

Die Kunden der Stadtwerke erhalten zum 22.12.2021 ein Ableseblatt zugestellt, welches über die Möglichkeiten zur Übermittlung des Zählerstandes informiert. So besteht die Möglichkeit per Internet über eine Website oder per App durch Scannen eines QR-Codes, den Zählerstand der Wasseruhr digital zu übermitteln. Selbstverständlich kann das Ableseblatt mit dem eingetragenen Zählerstand auch auf dem Postweg an die Stadtwerke Nördlingen übersandt werden.

Es wird darum gebeten, den Wasserzählerstand nach Erhalt des Informationsschreibens, bis spätestens Montag, 10.01.2022 an die Stadtwerke Nördlingen zu übermitteln. Sollte der Zählerstand nach dieser Frist nicht vorliegen, muss die Verbrauchsgebühr gemäß § 11 (2) der Beitrags und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Nördlingen durch Schätzung festsetzt werden. Die Stadtwerke rufen daher dazu auf: „Nutzen Sie das elektronische Ableseverfahren, denn es hilft Ihnen und uns Kosten zu sparen und somit die Wasser- und Abwassergebühren niedrig zu halten.“

Die Stadtwerke weisen zudem darauf hin, in regelmäßigen Abständen die Installationsanlagen zu überprüfen. Undichte Leitungen oder Armaturen können einen erhöhten Wasserverbrauch und damit hohe Kosten verursachen. (pm)