Das Landratsamt in Donauwörth. Bild: DRA
Das Landratsamt schränkt den Dienstbetrieb, außer für die Zulassungsstelle und das Gesundheitsamt, aufgrund der Corona-Situation weiterhin ein.

Um Kontakte einzuschränken und dadurch die Ausbreitung der Corona-Pandemie einzudämmen, wird das Landratsamt Donau-Ries den Dienstbetrieb bis zunächst 31. Januar weiterhin einschränken. Die ursprünglich bis 8. Januar geltenden Regelungen hat Landrat Stefan Rößle aufgrund der aktuell angestiegenen Infektionszahlen im Landkreis Donau-Ries heute amtsintern besprochen. Es bleibt dabei, dass eine Erreichbarkeit auf dringliche Angelegenheiten beschränkt wird. Für unbedingt notwendige Besuchstermine ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Die Arbeit im Home-Office soll den Mitarbeitern dort ermöglicht werden, wo es die dienstlichen Abläufe zulassen.

In der Zulassungsstelle und im Gesundheitsamt gelten Ausnahmen
Eine Ausnahme von dieser Einschränkung gilt weiterhin für die Zulassungsstelle und das Gesundheitsamt. Beide Bereiche sind an den Werktagen wie üblich erreichbar. Um den in erster Linie im Bereich der Zulassungsstelle anfallenden Kundenverkehr abwickeln zu können und zugleich auf den Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes zu achten, wurden bereits vor einigen Wochen entsprechende Maßnahmen getroffen. So wird der Zugang ins Landratsamt in Donauwörth nach wie vor nur von der Heilig–Kreuz– Straße möglich sein. Alle anderen Zugänge sind geschlossen. Ein Sicherheitsdienst überwacht den Zutritt ins Amt und die Einhaltung der vorgegebenen Hygienevorschriften. (pm)