Donauwörth -"Für Halter eines Fahrzeugs mit einem historischen Kennzeichen (H-Kennzeichen) besteht auf Grund einer Gesetzesänderung ab 01. Oktober 2017 die Möglichkeit, das H-Kennzeichen mit einem Saisonkennzeichen zu kombinieren", teilt das Landratsamt mit. Für die Zuteilung eines Saisonkennzeichens auf ein bestehendes H-Kennzeichen sind folgende Unterlagen vorzulegen: die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief), die bisherigen amtlichen Kennzeichen, eine elektronische Versicherungsbestätigung, Personalausweis und ggf. eine Vollmacht, so das Landratsamt.