23. Oktober 2017, 16:57

Kostenfreiheit des Schulwegs

Landratsamt weist auf Regelungen für die Erstattung von Fahrtkosten für Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe hin.
Donau-Ries - Das Landratsamt Donau-Ries weist darauf hin, dass Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe an Gymnasien, Berufsfachschulen, Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie im Teilzeitunterricht an Berufsschulen Anspruch auf Erstattung der ihnen im Schuljahr 2016/2017 entstandenen Fahrtkosten zur Schule haben.
Antragsformulare sind über die Homepage des Landkreises www.donau-ries.de (Landratsamt - Bürgerservice - Aufgabenbereiche - Schülerbeförderung -> Formulare) abrufbar. Auch die Sekretariate der jeweiligen Schulen halten Anträge bereit. Erstattungsleistungen werden vom Landratsamt Donau-Ries jedoch grundsätzlich nur gewährt, soweit die nachgewiesenen Fahrtkosten eine Familienbelastungsgrenze von 420 Euro übersteigen. Bei Familien, die im Schuljahr 2016/2017 für mindestens drei Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz bezogen haben, wird eine Anrechnung dieses Eigenanteils nicht vorgenommen, d.h. die verauslagten Fahrtkosten können in voller Höhe erstattet werden. In jedem Fall muss der Antrag auf Fahrtkostenerstattung aber bis spätestens 31. Oktober 2017 beim Landratsamt Donau-Ries, Team 202, Pflegstr. 2, 86609 Donauwörth, eingereicht werden. Anträge, die später eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Ermäßigungen beachten
Schüler, die im Schuljahr 2017/2018 eine der vorgenannten Schulen besuchen, müssen beachten, dass sie beim Erwerb der Fahrscheine nach dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit vorgehen müssen. Mögliche Fahrpreisermäßigungen müssen demnach auch in Anspruch genommen werden. Hierzu kann auch der Erwerb und die Nutzung der Bahncard oder der vorausschauende Erwerb von Fahrkarten zählen, sofern sich damit bezogen auf das gesamte Schuljahr ein preislich günstigeres Ergebnis erzielen lässt. Für das Schuljahr 2017/2018 wurde die Familienbelastungsgrenze auf 440 Euro erhöht.(pm)