Fahrtkostenerstattung

Kostenfreiheit des Schulwegs

Das Bild zeigt einen Linienbus Bild: pixabay
Das Landratsamt Donau-Ries weist auf Regelungen für die Erstattung der entstandenen Fahrtkosten im Schuljahr 2021/22 hin.

Das Landratsamt Donau-Ries weist daraufhin, dass Schülerinnen und Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe an Gymnasien, Berufsfachschulen, Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen, sowie im Teilzeitunterricht an Berufsschulen Anspruch auf Erstattung der ihnen im Schuljahr 2021/2022 entstandenen Fahrtkosten zur Schule haben, sofern die einfache Fußwegstrecke zur Schule über 3 km beträgt. Antragsformulare sind unter www.donau-ries.de (Landratsamt – Kfz & Verkehr – ÖPNV, Schülerbeförderung - Schülerbeförderung -> Anträge & Online-Dienstleistungen) abrufbar. Seit Kurzem kann der Antrag auf Fahrtkostenrückerstattung auch als Online-Antrag direkt über die Homepage ausgefüllt und digital verschickt werden. Die Sekretariate der jeweiligen Schulen halten ebenfalls Anträge in Papierform bereit.

Voraussetzungen für die Antragsstellung

Erstattungsleistungen werden vom Landratsamt Donau-Ries jedoch grundsätzlich nur gewährt, soweit die nachgewiesenen Fahrtkosten eine Familienbelastungsgrenze von derzeit 465,00 Euro übersteigen. Bei Familien, die im Schuljahr 2021/2022 für mindestens drei Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz bezogen haben, wird eine Anrechnung dieses Eigenanteils nicht vorgenommen. In diesen Fällen können die verauslagten Fahrtkosten in voller Höhe erstattet werden. Der Antrag auf Fahrtkostenerstattung muss jedoch in jedem Fall bis spätestens 31. Oktober 2022 beim Landratsamt Donau-Ries, Team 202, Pflegstr. 2, 86609 Donauwörth eingereicht werden. Anträge, die später eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Zukünftige empfohlene Handlungsweise

Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2022/2023 eine der vorgenannten Schulen besuchen, müssen der Behörde zufolge beachten, dass sie beim Erwerb der Fahrscheine nach dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit vorgehen müssen. Mögliche Fahrpreisermäßigungen müssen demnach auch in Anspruch genommen werden. Hierzu kann auch der Erwerb und die Nutzung der Bahncard oder der vorausschauende Erwerb von Fahrkarten zählen, sofern sich damit bezogen auf das gesamte Schuljahr ein preislich günstigeres Ergebnis erzielen lässt. Anträge auf Anerkennung des Einsatzes des privateigenen Kraftfahrzeuges sind grundsätzlich zu Beginn des Schuljahres 2022/2023, bzw. zeitnah einzureichen.(pm)