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Das Landratsamt öffnet zum 18. Juni wieder für reguläre Behördengänge und kehrt damit zurück zum Normalbetrieb. Ausnahmen gelten für zwei Bereiche.

Während der akuten Corona-Phase wurde den Besuchern der Zugang zu den Dienststellen nur gewährt, wenn sie eine Terminvereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeiter nachweisen konnten. Diese Regelung entfällt damit zum 18. Juni für viele Fachbereiche. Statt von einer Terminpflicht spricht das Landratsamt von einer Terminempfehlung, um längere Warteintervalle zu vermeiden.

Jedoch gilt diese Lockerung noch nicht für das Ausländeramt in Donauwörth sowie für die Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde in den beiden Dienststellen. Hier bleibt die Terminpflicht noch bestehen, da es sich um stark frequentierte Bereiche handelt und die Rückstände, die sich aufgrund der Einschränkungen des Dienstbetriebs durch die Corona-Pandemie gebildet haben, noch aufgearbeitet werden müssen. Längeren Wartezeiten und größeren Menschenansammlungen in den Gängen soll damit vorgebeugt werden. „Dies ist im Moment noch notwendig, um die bundesweit geltenden Abstands- und Hygieneregeln einhalten zu können“, so Landrat Stefan Rößle. Die Terminvereinbarung kann telefonisch, per Mail oder über die Homepage (https://www.donau-ries.de/Landratsamt.aspx) erfolgen.

Nach wie vor gilt für Besucher eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, sobald die Dienstgebäude betreten werden. (pm)