Symbolbild . Bild: pixabay
Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, werden in den nächsten Jahren ungültig und müssen erneuert werden. Als erstes sind alle Papierführerscheine dran.

Wann es spätestens so weit ist, zeigt die unten aufgeführte Tabelle. Ab dem Jahr 2026 sind auch alle Kartenführerscheine umzutauschen, die zwischen 1999 und 2013 ausgestellt wurden. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, erst bis Januar 2033 ihren Führerschein umtauschen müssen, egal ob sie im Besitz eines alten Papierführerscheins oder bereits eines Kartenführerscheins sind.
Folgende Unterlagen werden benötigt: der aktuelle Führerschein, ein gültiges Ausweisdoku-ment und ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Die Gebühr beträgt 25,30 €. Es ist mit einer Antragsbearbeitung in der Regel von mehreren Wochen zu rechnen, weshalb eine rechtzeitige Antragstellung dringend empfohlen wird. Termine hierzu können Sie über die Homepage www.donau-ries.de vereinbaren. Dort finden Sie auch Formulare und weitere Informationen zum Pflichtumtausch.
Aktuell sind die Jahrgänge 1965 bis 1970 aufgerufen, Ihre alten Papierführerscheine umtauschen zu lassen. (pm)

Geburtsjahr des

Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19. Januar 2033

1953 bis 1958

19. Januar 2022

1959 bis 1964

19. Januar 2023

1965 bis 1970

19. Januar 2024

1971 oder später

19. Januar 2025