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Die aktuelle Lage spitzt sich zu. Ministerpräsident Markus Söder ruft den Katastrophenfall aus. Aber welche Auswirkungen hat das für den Landkreis Donau-Ries? Diese Frage beantwortete uns Landrat Stefan Rößle am Telefon.

Im Moment hat der Landkreis Donau-Ries aktuell einen Inzidenzwert von 116,6. Laut Stand von Freitag gelten im Landkreis 289 Personen als Indexfälle und positiv. Wie ernst die aktuelle Lage dennoch ist, zeigt sich an der aktuellen Zahl der Intensivbetten im Landkreis Donau-Ries. Laut dem Intensivregister gibt es im Landkreis 23 Intensivbetten. Von diesen ist aktuell keines mehr frei. Auf den Stationen in Donauwörth und Nördlingen liegen sieben Personen mit einem positiven Corona-Test. Von diesen müssen sechs Personen beatmet werden. Hier hat der Landkreis Donau-Ries aber auch Patienten aus Augsburg aufgenommen.

Landrat Stefan Rößle zeigte sich überrascht, über die erneute Ausrufung des Katastrophenfalls. Und er kritisiert, dass bisher keinerlei Information bei ihm eingegangen ist. "Eine Ankündigung über die Presse, halte ich nicht für gut, weil wir entsprechend vorbereitet sein sollten", kritisiert der Politiker, ehe er erklärt: "Ruft der Freistaat den Katastrophenfall aus, so treten entsprechende Mechanismen in Kraft. In diesem Fall bedeutet das, dass der Freistaat mit dem Ausrufen des Katastrophenfalls die Einsatzleitung und damit auch die Kostenpflicht übernimmt", erklärt der Landrat die verwaltungsrechtlichen Auswirkungen. "Gilt der Katastrophenfall, dann können wir als Vollzugsbehörde des Freistaats auf alle notwendigen Kräfte zugreifen und auch das beispielsweise das Technische Hilfswerk und die Bundeswehr mit anfordern." Für das Landratsamt selbst heißt es, dass die Führungsgruppe Katastrophenschutz wieder zusammen tritt. "Im Normalfall ist unsere Führungsgruppe 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche im Einsatz. Wir werden jetzt im Landratsamt entsprechend handeln", kündigt Rößle an. 

Nachdem der Landkreis Donau-Ries vor einigen Wochen bereits Werte von über 200 Infizierten pro 100.000 Einwohner hatte, hat sich die Zahl mittlerweile stabilisiert. "Aus Sicht des Landkreises wäre die Ausrufung des Katastrophenfalls nicht notwendig gewesen. Die Menschen halten sich an die Regelungen und minimieren ihre Kontakte. Das hat die positive Entwicklung zur Folge, dass die Zahlen sinken. Das zeigt sich leider nicht für ganz Bayern und als Ministerpräsident muss Markus Söder diese Entwicklung für den Freistaat sehen. Erfreulich ist die Entwicklung der Werte im Donau-Ries dennoch", so der Landrat abschließend. 

Folgende Verschärfungen sollen gelten

Im Rahmen einer Pressekonferenz hat die Landesregierung die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verschärft. Diese Regelungen gelten ab Mittwoch, 09.12.2020 um 00:00 Uhr für ganz Bayern. Für Hotspots gelten dann Ausgangssperren. Voraussetzung ist, dass der Landtag den Maßnahmen am Dienstag zustimmt. 

  1. Es gelten Allgemeine Ausgangsbeschränkungen für ganz Bayern. Demnach soll laut Söder "das Haus nur mit einem triftigen Grund verlassen werden dürfen. Dazu gehören Einkäufe, Arztbesuche und  der Besuch von Arbeit und Schule. Bei Inzidenzwerten von über 200 gelten die Regionen als Hotspots. Hier gelten dann Ausgangssperren von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr. Vom 23. Dezember bis 26. Dezember sind die Ausgangssperren für die Gottesdienste aufgehoben.
  2. Kitas und Schulen bleiben offen. Ab der 8. Klasse gibt es generell Wechselunterricht. In den Hotspots heißt es ab 8. Klasse Distanzunterricht.
  3. Geschäfte bleiben offen. Allerdings wird auf die Einhaltung der Grenze von Kunden (10qm/20qm) hingewiesen.
  4. Landesweit gilt in Gottesdiensten eine Maskenpflicht am Platz, sowie ein Gesangsverbot.
  5. Der Konsum von Alkohol ist in Innenstädten und sonstigen Orten unter freiem Himmel unterstagt. 
  6. In Alten- und Pflegeheimen müssen Mitarbeiter zwei Mal die Woche zum Corona-Test. Für Besucher gilt: Ein Besucher am Tag, nur mit negativem Test.
  7. Die Home-Office-Quote soll erhöht werden.
  8. Stärkung der Gesundheitsämter. Verstärkter Einsatz der Bundeswehr in Hotspots. 
  9. Aussetzung des Kleinen Grenzverkehrs.