12. Januar 2022, 07:54
Corona-Virus

IHK Schwaben begrüßt Ministerratsbeschluss

Wo die 2G-Regel gilt, haben nur Geimpfte und Genesene Zutritt, ein Test reicht nicht. Bild: pixabay
Am 11. Januar gab es erneut eine Besprechung des Bayerischen Ministerrates bezüglich der Corona-Maßnahmen. Dr. Marc Lucassen, Hauptgeschäftsführer der IHK Schwaben, begrüßt, dass die Maßnahmen nicht verschärft wurden.

"Die Verlängerung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bedeutet für die bayerisch-schwäbische Wirtschaft keine Verschärfung der Corona-Bestimmungen. Damit bleibt für die Gastronomie die 2G-Regel bestehen", so Dr. Lucassen in einer Pressemitteilung.

"Positiv ist die Verkürzung der Isolations- und Quarantäne-Zeiten von Kontaktpersonen zu bewerten. Denn die deutlich steigende Zahl der Omikron-Infizierten lässt erwarten, dass viele Unternehmen aus Produktion, Handel und Dienstleistungen vor einem Personalengpass stehen werden. Die neuen Regelungen reduzieren Ausfallzeiten. In Summe sorgt dies für die notwendige Planungssicherheit. In anderen Bereichen steht diese noch aus: So sollte beispielsweise die Antragsberechtigung zur Überbrückungshilfe IV für Betriebe bei vorübergehender freiwilliger Schließung über den Januar hinaus verlängert werden, wenn eine Öffnung aufgrund der coronabedingten Zugangsbeschränkungen unwirtschaftlich wäre", heißt es in dem Statement. (pm)