Ein 55-Jähriger aus Birkhausen steht derzeit vor dem Augsburger Landgericht. Ihm wird vorgeworfen seine Ehefrau im vergangenen Herbst umgebracht zu haben. Bild: Diana Hahn
Vor dem Landgericht in Augsburg läuft derzeit der Prozess gegen einen 55-jährigen Landwirt aus Birkhausen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor seine Frau umgebracht zu haben. Am dritten sagte neben den Rettungssanitätern und dem Notarzt auch die Frau aus, mit der der Mann seit über 10 Jahren ein Verhältnis hatte.

Ein offenes Geheimnis war es in Birkhausen, dass es um die Ehe des 55-jährigen Landwirts, nicht zum Besten bestellt war. Auch dass er seit Jahren ein Verhältnis mit einer anderen Frau hatte, soll vielen, auch seiner Frau, bekannt gewesen sein. Das hatte der Verteidiger des Angeklagten bereits in einer Erklärung am 1. Prozesstag bestätigt. Am vergangenen Montag, dem mittlerweile dritten Prozesstag, kam die Frau mit der der Angeklagte ein außereheliches Verhältnis hatte nun selbst zu Wort. Kennengelernt habe man sich vor 12 Jahren, sagte die Frau bei ihrer Vernehmung aus. Zu einer Beziehung sei es aber erst später gekommen. Die Nächte habe der Angeklagte ab diesem Zeitpunkt oft bei ihr verbracht. Am Wochenende und wenn er Urlaub hatte, sei er aber zu Hause gewesen, berichtete die Frau in ihrer Aussage. Über zusammenziehen oder gar Heirat habe man nie gesprochen, weil "er seine Landwirtschaft geliebt hat", gibt die Zeugin an. 

Dass die Verstorbene ihren Mann verlassen und ausziehen wollte, bezeugte die Fußpflegerin der Toten. Bei dieser hatte die Verstorbene am Morgen jenes 20. September 2018 noch einen Termin wahrgenommen. Sogar ein Häuschen habe die Verstorbene bereits in Aussicht gehabt, weiß die Zeugin zu berichten. Nach dem 18 Geburtstag des Sohnes habe sie ausziehen wollen, so die Zeugin.

Zwei Frauen, die am Tag des Geschehens im Dorf unterwegs waren, hatten die Verstorbene noch lebend gesehen. Gegen 10:30 Uhr habe das Opfer der Zeugin, die mit dem Fahrrad unterwegs zum Friedhof war, noch freundlich zugewunken. In der anderen Hand hätte die Verstorbene den Gülleschlauch gehalten, sagte die Augenzeugin aus. Auch die Güllepumpe sei gelaufen, ist die Zeugin sicher. "Ich kannte sie als äußerst äußerst strebsame Frau. Immer wenn ich vorbeigefahren bin, hat sie sich Zeit zum Reden genommen, obwohl sie eigentlich nie Zeit hatte", berichtete die Zeugin. Die Zeugin habe die Verstorbene auch an deren 50. Geburtstag am Holzplatz arbeitend angetroffen. Traurig habe sie da gewirkt. Einen Suizid der Verstorbenen könne sie ausschließen betonte die Zeugin: "Das hätte sie nicht getan."

Ein weiterer Zeuge sagte aus, dass er gehört habe, wie der Angeklagte an jenem Tag Gülle gefahren hat. Er habe außerdem einen Schrei wahrgenommen, nachdem der Beschuldigte von einer Fuhre zurückgekehrt sei. Von einem oder mehreren Schreien hatten bereits Zeugen am zweiten Prozesstag berichtet. 

"Er kann keiner Fliege etwas zu Leide tun"

Nach den Aussagen der Augenzeugen zweifelte der Verteidiger des Angeklagten die Theorie der Staatsanwaltschaft, nach der der Landwirt seine Frau umgebracht haben soll, erneut an. Die zeitlichen Angaben würden die Annahmen der Staatsanwaltschaft ausschließen. "Wann soll es denn geschehen sein?", fragte Rechtsanwalt Witting an die Staatsanwaltschaft gewandt. 

Auch der Bruder des Angeklagten wurde am dritten Prozesstag vernommen. Wegen Erbstreitigkeiten habe man die letzten 10 bis 12 Jahre keinen Kontakt mehr gehabt. Allerdings habe man sich das letzte Jahr über, während der Angeklagte in Untersuchungshaft saß, nun wieder regelmäßig geschrieben. Der Bruder des Angeklagten zeigte sich überzeugt von dessen Unschuld. Er könne nicht verstehen, wie jemand glauben könne, dass sein Bruder jemandem etwas angetan haben könne. "Er kann keiner Fliege etwas zu leide tun", betonte er. 

Ebenfalls geladen waren am zweiten Prozesstag der Notarzt und die beiden Notfallsanitäter, die am Tag des Geschehens vor Ort waren. Sie schilderten dem Gericht die Auffindesituation und welche Maßnahmen durch sie ergriffen wurden. 

Am kommenden Donnerstag wird der Prozess fortgesetzt.