26. Juni 2020, 07:58
Naturschutz

Amerikanische Faulbrut: Errichtung eines Sperrbezirkes im Stadtgebiet Monheim

Die Karte zeigt die Sperrgebiete südlich Westenbrunnenbach und nördlich Weilheim und Rehau. Bild: Sperrgebiet Monheim
Nach Mitteilung des Fachbereichs Veterinärmedizin des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen wurde bei Bienenvölkern in Gundelsheim der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut festgestellt. Um eine weitere Verschleppung der Seuche zu verhindern, wurde auch im angrenzenden Gebiet des Landkreises Donau-Ries zwei Sperrbezirke eingerichtet.

Beginnend östlich von Zwerchstraß mit Eintritt des Westenbrunnenbaches in den Landkreis Donau-Ries. Das Gebiet zwischen dem Westenbrunnenbach und der Landkreisgrenze zum Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen. Dem Verlauf des Westenbrunnenbaches folgend bis zur Brenneisenmühle. Dann ca. 500 m dem Wirtschaftsweg in Richtung Weilheimerbach folgend, von dort östlich zur Landkreisgrenze nach Weißenburg-Gunzenhausen schließend.  

Der Bereich zur Landkreisgrenze nach Weißenburg-Gunzenhausen hin beginnend östlich von Weilheimerbach an der Landkreisgrenze mit dem Weg, welcher aus dem Waldgebiet „Beckenholz“ herausführt. Die Gebiete Hinterberg und Kalkofen schneidend, nördlich an Weilheim vorbei, das Gebiet Auwiesen schneidend. Weiter nördlich an Rehau vorbei, ca. 100 m nördlich an der Kläranlage vorbei an die Landkreisgrenze zu Weißenburg-Gunzenhausen anschließend.

Maßnahmen in den Sperrbezirken:

  • In den Sperrbezirken müssen nun alle Bienenvölker innerhalb von zwei Wochen auf Anzeichen der Amerikanischen Faulbrut von Amtstierärzten des Landkreises untersucht werden.
  • Imker, die in den Sperrbezirken Bienen halten, werden aufgefordert – soweit sie noch nicht benachrichtigt wurden – sich unter Angabe der Adresse und der Anzahl der Bienenvölker beim Veterinäramt (Telefon 0906/74-422) zu melden. Um sicher zu gehen, dass sich die Bienenseuche nicht weiter ausbreitet, erfolgt einige Monate später ein zweiter Untersuchungsdurchgang.
  • Aus den und in die Sperrbezirke dürfen keine Bienenvölker verbracht werden.
  • Wachs, Waben, Honig und Futtervorräte sowie benutzte Gerätschaften dürfen erst nach Freigabe durch das Veterinäramt aus den Bienenständen entfernt werden.

Amerikanische Faulbrut:

Die Bienenseuche wird durch sehr widerstandsfähige und hochansteckende Bakterien verursacht und führt zum Absterben der Bienenbrut. Der Erreger ist für Menschen völlig ungefährlich. Daher kann auch der Honig unbedenklich verzehrt werden. Freie Bienenbestände werden durch erregerbehaftete räubernde oder sich verfliegende Bienen, Drohnen, andere Insekten und Zwischenträger (Gerätschaften, Beuten, Honig) infiziert. Jeder kann dazu beitragen, dass sich die Bienenseuche nicht weiterverbreitet, indem Honiggläser nur völlig entleert und sauber gereinigt auf den Müll oder in Glascontainer gegeben werden. Müllhalden und Glascontainer gelten als wichtige Infektionsquellen für die Weiterverbreitung der Amerikanischen Faulbrut. (pm)