Symbolbild Bild: pixabay
Mit Blick auf die Feriensaison weist das Veterinäramt Donau-Ries darauf hin, Hunde und Katzen, insbesondere Hunde- und Katzenwelpen aus dem Ausland nur nach Rücksprache mit dem jeweils für den Wohnort zuständigen Veterinäramt nach Deutschland zu bringen, da es einige Regeln zu beachten gilt.
Donau-Ries - Ziel dieser Regelungen ist der Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut, die nach Ansteckung für Tiere und Menschen tödlich endet. Die Anforderungen an den Gesundheitsstatus der Tiere richten sich grundsätzlich nach der Tollwutsituation sowohl des Herkunfts- als auch des Bestimmungslandes. Alle Länder werden dahingehend von der EU in bestimmten Risikogruppen „gelistet“.
Hunde und Katzen dürfen aus einem EU-Mitgliedstaat sowie „EU-ähnlichen“ Drittländern (z.B. Norwegen, Schweiz) nach Deutschland verbracht werden, sofern sie
  • elektronisch mittels Mikrochip gekennzeichnet sind.
  • gültig gegen Tollwut geimpft sind: Auch Welpen dürfen nur mit gültigem Tollwut-Impfschutz nach Deutschland einreisen. Da die Tollwut-Erstimpfung frühestens im Alter von 12 Wochen durchgeführt werden darf und es danach weitere 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes dauert, dürfen Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen einreisen. Die Impfung muss entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers wiederholt werden.
  • von einem vollständig ausgefüllten blauen Heimtierausweis begleitet werden, der von einem ermächtigten Tierarzt ausgestellt wurde und aus dem alle relevanten Angaben und Impfungen nachvollziehbar hervorgehen.
Erfolgt die Einreise nach Deutschland aus anderen „gelisteten“ Drittländern (z.B. Australien, Bosnien-Herzegowina, Russland, USA), muss zusätzlich zu Mikrochip, Impfausweis und dem gültigen Impfschutz gegen Tollwut eine Tiergesundheitsbescheinigung mitgeführt werden und die Einfuhr darf nur auf direktem Wege erfolgen.
Für alle Länder, die von der EU „nicht gelistet“ sind und somit die dortige Tollwutsituation und ihre Überwachung unklar oder bedenklich ist, gelten besondere Anforderungen. Da dies auf typische Urlaubsländer wie Ägypten, Türkei, Marokko, Thailand, Tunesien und viele andere zutrifft, sollten Sie keine Fund-, Hotel- oder Strandtiere mitnehmen! Neben Mikrochip, Impfausweis, gültiger Tollwutimpfung und Tiergesundheitsbescheinigung, ist auch der Nachweis einer Blutuntersuchung auf Tollwut-Impfantikörper in einem von der EU-zugelassenen Labor erforderlich (Blutentnahme frühestens 30 Tage nach Impfung). Vom Zeitpunkt der Blutentnahme bis zur Einreise nach Deutschland ist zudem eine Wartezeit von mindestens 3 Monaten einzuhalten. Für Welpen ergibt sich dadurch eine frühestmögliche Einreise im Alter von 7 Monaten (Tollwutimpfung im Alter von 12 Wochen + Blutentnahme 30 Tage nach Impfung + 3 Monate Wartefrist).
Bei Zuwiderhandlungen, ob bewusst oder aus Unwissenheit begangen, können Bußgelder erhoben werden. Zudem können die zuständigen Behörden beschließen, das Tier entweder in das Herkunftsland zurückzuschicken oder es für die zur Erfüllung der Gesundheitsanforderungen erforderliche Zeit auf Kosten des Tierhalters unter amtlicher Kontrolle zu isolieren oder das Tier als äußerstes Mittel zu töten.
Nähere Informationen finden Sie unter www.bmel.de und www.petsontour.de. Ansonsten beantworten Ihre Fragen gerne die zuständigen Veterinärämter sowie Ihr Tierarzt/Ihre Tierärztin. (pm)