23. Juni 2021, 10:00
Förderprogramm

Mehr Digitalisierung für Landkreisschulen

Die Digitalisierung der landkreiseigenen Schulen soll vorangetrieben werden. Symbolbild. Bild: pixabay
Fördergelder in Höhe von 90 % einer Gesamtsumme von 2,7 Mio. Euro könnte der Landkreis über das Förderprogramm Digitalpakt Schule bekommen. Das will sich der Kreis nicht entgehen lassen.

Corona hat uns aufgezeigt, wie wichtig Digitalisierung ist, und dass der Landkreis durchaus Nachholbedarf bei dieser Thematik hat. Einen ersten Fortschritt in diesem Bereich machte der Landkreis, als Ende 2020 vom Kreistag ein Digitalisierungskonzept für das Donau-Ries beschlossen wurde. Nun wurden dem Kreis über das Förderprogramm "Digitalpakt Schule" Fördergelder in Höhe von 90 % einer Gesamtsumme von 2,7 Mio. Euro in Aussicht gestellt.

Vorrangig sollen die Fördermittel zur digitalen Vernetzung in den Schulgebäuden verwendet werden, informierte Joachim Aurnhammer, Teamleiter Hochbau, die Kreisrät*innen in der jüngsten Sitzung des Kreisbauausschusses. Mit der Vernetzung sollen alle Landkreis-Schulen in den nächsten Jahren auf ein vergleichbares Niveau gehoben werde. Mobile Endgeräte, sowie Anzeige- und Interaktionsgeräte, wie zum Beispiel Smartboards oder Beamer, sollen erst nachrangig mit diesen Geldern beschafft werden. Bis zum 31. Dezember 2021 muss der Antrag vom Kreis gestellt werden, um für die Förderung in Frage zu kommen.

Unterschiedliche Prioritäten

Eine Bestandsaufnahme von Seiten der Verwaltung, solle nun zeigen, was bereits vorhanden ist und was noch zu tun sei, so Aurnhammer weiter. Zudem sei bereits ein Standard für die Netzwerktechnik definiert worden, diese orientiere sich an den letzten Baumaßnahmen - am Schulzentrum Rain, am THG Nördlingen und am Gymnasium Donauwörth, erklärte Aurnhammer dem Kreisgremium.

Um das Geld möglichst gerecht an die landkreiseigenen Schulen zu verteilen, wurde eine Priorisierung vorgenommen. Dabei wurden in Priorität 1 alle notwendigen Sanierungen für Gebäudeteile eingestuft, in denen Netzwerkverbesserungen sinnvoll und in den nächsten 10 Jahren keine größeren Sanierungsmaßnahmen geplant sind. Die geschätzten Kosten hierfür liegen bei ca. 2,35 Mio. Euro. Es mache keinen Sinn, erklärten Joachim Aurnhammer und Landrat Stefan Rößle übereinstimmend, Netzwerkverbesserungen an Gebäuden vorzunehmen, die in den nächsten Jahren sowieso saniert werden müssten. Da die Zweckbindung der Fördergelder bei 10 Jahren liege, hätte das zu Folge, dass das Netzwerk dann zurückgebaut und Fördergelder zurückgezahlt werden müssten. Das solle verhindert werden. 

In Priorität 2 fallen dann eventuelle Sanierungen für Gebäudeteile, in denen Netzwerkverbesserungen sinnvoll sind, aber Sanierungsmaßnahmen eventuell in den nächsten 10 Jahren anstehen oder Sanierungen erst in den letzten Jahren durchgeführt wurden. Eine erste Kostenschätzung beläuft sich hierfür auf rund 500.000 Euro.

Das sagen die Fraktionen

Reinhold Bittner (CSU/AL-JB) sagte, er sei "dankbar" für das Förderprogramm und betonte, wie wichtig es sei alle Schulen auf ein gutes Level in Sachen Digitalisierung zu bringen, um diese für die Zukunft gut aufzustellen. Ebenso befürwortete er die Priorisierung, da es auch seiner Meinung nach nicht sinnvoll sei, dort zu investieren, wo in den nächsten Jahren bauliche Maßnahmen anstehen.

Gerhard Martin (SPD) mahnte indes zur Eile. Es dürften, so Martin, keine drei Jahre vergehen, bis die Maßnahmen umgesetzt seien. Die Pandemie habe die Notwendigkeit aufgezeigt. Die Ausstattung der Schulen müsse einen "hohen Stellenwert" einnehmen. 

Als "absolut begrüßenswert" bezeichnete Michael Bosse (FW) das Förderprogramm, wünschte sich aber noch mehr Informationen bezüglich der Zeitplanung. Auch er betonte, wie wichtig es sei, die Digitalisierung im Bereich Bildung voranzutreiben. Notfalls solle man, so Bosse, dafür Kapazitäten innerhalb der Verwaltung frei machen. Außerdem sei die Infrastruktur zwar die Grundlage, man müsse aber auch die Betreuung dieser sicherstellen. 

Der Bauausschuss stimmte im Anschluss einstimmig für die Teilnahme am Förderprogramm „Digitalpakt Schule“. Die Verwaltung hat nun die Aufgabe die Maßnahmen mit Priorität 1 detaillierter auszuplanen und Kostenberechnungen zu erstellen. Die Förderanträge müssen bis 31. Dezember 2021 gestellt sein. Sollte die Förderung durch diese Maßnahmen nicht vollständig ausgeschöpft werden, ist geplant, weitere Maßnahmen aus der Priorität 2 umzusetzen. Bis spätestens 30.06.2024 sollen alle Maßnahmen umgesetzt sein