Die Steinbergstraße verbindet die Ortsteile Riedlingen und Wörnitzstein. Die Stadt hat nun einen Teil der Felder gekauft, um dort Bauplätze auszuweisen. Bild: Matthias Stark
Stadtrat Gustav Dinger (ÖDP) kritisiert ein Grundstücksgeschäft des Kommunalunternehmens und fühlt sich übergangen. Dem widerspricht die Stadt Donauwörth, bestätigt aber das Geschäft.

Die Stadt Donauwörth wächst. Der stetige Mangel an Bauplätzen hat die Stadt schon mehrmals dazu veranlasst, neue Wohngebiete auszuweisen. Bevorzugt ist das in den vergangenen Jahren in Riedlingen passiert. Der ÖDP-Stadtrat Gustav Dinger hat am Rande der Stadtratssitzung am vergangenen Montag bekannt gemacht, dass das Kommunalunternehmen "Stadtentwicklung" der Stadt Donauwörth im Jahr 2019 ein weiteres Grundstück in der Steinbergstraße in Riedlingen gekauft hat. An sich ist das nichts ungewöhnliches. Was Dinger jedoch stört: Seiner Aussage nach wurde der Stadtrat nicht über das Grundstücksgeschäft informiert. Das es sich bei dem Verkäufer um ein Mitglied des Stadtrats handelt, kritisiert Dinger jedoch nicht. In einer schriftlichen Stellungnahme hat er sich wie folgt dazu geäußert: "Ausdrücklich betonen möchte ich, dass sich die Kritik in keinster Weise gegen meinen Stadtratskollegen richtet. Es steht dem Kollegen frei, Grundstücke - zu welchem Preis auch immer - zu verkaufen. Die Kritik richtet sich ausdrücklich an die Stadt Donauwörth und ihre Vorgehensweise".

Grundstückskauf ist Dorfgespräch 

Dinger prangert an, von dem Vorgang auf der Straße erfahren zu haben: "Um so überraschter war ich, als ich aus der Öffentlichkeit erfuhr, dass die Stadt Donauwörth in diesem Bereich Äcker für einen hohen Betrag gekauft haben soll", so Dinger. Wie er beschreibt, soll der Kauf in Riedlingen längst Dorfgespräch und öffentlich bekannt sein. Deshalb fordert Stadtrat Dinger von der Stadtverwaltung nun Transparenz und Aufklärung, was hier genau gelaufen ist. Aus diesem Grund hat er eine Anfrage an die Stadtverwaltung geschickt und um Aufklärung gebeten. 

Kommunalaufsicht prüft das Vorgehen 

Ob die Vorgehensweise bei diesem Grundstücksgeschäft rechtlich korrekt war und der vereinbarte Kaufpreis in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Verkehrswert war, diese Fragen hat Dinger nun an die Aufsichtsbehörde der Stadt Donauwörth, die Kommunalaufsicht am Landratsamt Donau-Ries gestellt. "Die Anfrage ist eingegangen," bestätigt Gabriele Hoidn, Pressesprecherin im Landratsamt, den Vorgang gegenüber unserer Redaktion. "Wir haben nun eine Stellungnahme bei der Stadt Donauwörth angefragt und Gustav Dinger den Eingang seiner Anfrage bestätigt.". Aus terminlichen Gründen könne man eine abschließende Bewertung aber erste gegen Ende Februar vorlegen.

Stadt Donauwörth äußert sich 

Oberbürgermeister Armin Neudert bestätigt auf Anfrage das Grundstücksgeschäft. "Das Kommunalunternehmen Stadtentwicklung Donauwörth, ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der Stadt Donauwörth, hat im Juli 2019 Grundstücksteilflächen im Ortsteil Riedlingen erworben", so Armin Neudert auf Anfrage. Laut dem Oberbürgermeister wurden die Überlegungen in verschiedenen Ausschüssen und Gremien der Stadt geführt, bei denen auch Gustav Dinger anwesend war. "Das Kommunalunternehmen Stadtentwicklung Donauwörth wird vom Verwaltungsrat kontrolliert. Dieser besteht zudem aus Stadträten – acht Vertreter aller Fraktionen und Gruppen – sowie dem Oberbürgermeister", erklärt Neudert weiter. Trotz der großen Zahl an Bauplätzen im ehemaligen Kasernenareal wolle die Stadt in allen Ortsteilen Bauplätze anbieten. "Besonders in Riedlingen haben wir eine große Nachfrage und werden hier neue Grundstücke anbieten können", so Neudert weiter. Über den Kaufpreis des Grundstücks an der Steinbergstraße äußert sich Neudert nicht. 

Hat Dinger gegen die Satzung verstoßen?

Mit seiner öffentlichen Anfrage hat Gustav Dinger einen Sachverhalt aus dem nichtöffentlichen Teil des Stadtrates in den öffentlichen Teil getragen. Dies musste sofort unterbunden werden, wie Richard Lodermeier als Rechtsdirekter der Stadt erläutert. "Das Thema durfte in der Sitzung öffentlich angesprochen werden. Grundsätzlich muss die Nicht-Öffentlichkeit vom Sitzungsleiter jedoch unmittelbar hergestellt werden, sobald die Geheimhaltungswürdigkeit der Angelegenheit feststellbar ist. Dies ist in der öffentlichen Stadtratssitzung am 27. Januar 2020 so geschehen."