30. April 2018, 15:29

Heuweg Reimlingen – Verkehrszählung soll durchgeführt werden

Symbolbild Bild: pixabay
Die Gemeinde Reimlingen trifft Vorbereitungen um die Gemeindeverbindungsstraße "Heuweg" in eine Kreisstraße umzustufen.
Reimlingen - Das Anliegen der Gemeinde Reimlingen, die Gemeindeverbindungsstraße „Heuweg“ zur Kreisstraße aufzustufen, liegt im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau der Bundesstraße 25, sowie dem Umbau der Anschlussstelle Süd bei Nördlingen und die Anbindung des Heuweges selbst. Dabei plant das Staatliche Bauamt Augsburg die Anbindung des Heuweges höhenfrei in Form einer Überführung. Zwischenzeitlich hat sich ergeben, dass die Stadt Nördlingen ihre Klage vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen diese Brücke zurückziehen wird. Da jedoch eine Klage beim VGH gegen den Planfeststellungsbescheid selbst vorliegt, ist mit der Umsetzung der Maßnahme in diesem Bereich im Jahr 2018 nicht mehr zu rechnen. Aus diesen Gründen hat sich der Kreisbauausschuss entschieden, das Urteil des VGH abzuwarten und sich bei Realisierung der Baumaßnahme erneut mit dem Antrag der Gemeinde Reimlingen zur Aufstufung der Gemeindeverbindungsstraße zur Kreisstraße zu befassen. Allerdings soll vorab soll bereits eine Verkehrszählung durchgeführt werden.
Im Grundsatz ist eine öffentliche Straße dann umzustufen, wenn sich ihre Verkehrsbedeutung so geändert hat, dass die Straße die Klassifizierungsmerkmale einer anderen Straße als ihrer bisherigen Straßenklasse erfüllt. Die Verkehrsbedeutung muss sich maßgeblich verändert haben. Ein wesentliches Merkmal einer Kreisstraße ist, dass sie dem überörtlichen Verkehr innerhalb des Landkreises dient (mind. 50%). Laut Kreistagsbeschluss muss die Verkehrsmenge mind. 1.000 Kfz/24h betragen. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist der Netzzusammenhang auch innerhalb des Kreisstraßennetzes. Zudem wird eine Gemeindeverbindungsstraße im Falle einer Aufstufung nur im ausgebautem Zustand übernommen. Der Ausbaustandart (Straßenoberbau, Straßenquerschnitt) richtet sich nach den derzeit gültigen Richtlinien für überörtliche Straßen. Diese Voraussetzungen sind zu überprüfen. Für diese Überprüfung wird der Landkreis eine Verkehrszählung auf der Gemeindeverbindungsstraße durchführen und entsprechend auswerten. Auf Grundlage dieser Ergebnisse soll auch eine Aufstufung zur Staatsstraße in Betracht gezogen werden.
Kreuzungsbereich bei Alerheim: Effektive Lösung angestrebt
Die Gemeinde Alerheim hat einen Antrag zum Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Staatsstraße 2221 und Kreisstraße DON 10 beim Landkreis, sowie beim Staatlichen Bauamt in Augsburg gestellt. Grund dafür waren die Unfälle, die sich kürzlich an dieser Stelle ereigneten. Der Sachverhalt wurde bereits im Rahmen der jährlich stattfindenden Besprechung und Auswertung der Unfalltypensteckkarte im Landkreis Donau-Ries am 22.03.2018 zusammen mit der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und dem Staatlichen Bauamt Augsburg diskutiert. Die angesprochene Stelle war bereits in früheren Jahren unfallauffällig. Damals hatte sich die Unfallkommission entschieden, einen Sichtschutz im Zuge der Kreisstraße DON 10 aus Richtung Rudelstetten zu errichten. Diese Maßnahme hat sich bei gleichgelagerten Fällen stets gut bewährt und die Verkehrssicherheit konnte dadurch wesentlich erhöht werden. Auch in Alerheim hat sich nach Umsetzung dieser Maßnahme zusammen mit der Anordnung des Zeichens 206 (STOP) zunächst ein positiver Effekt eingestellt. Da sich in der letzten Zeit wieder schwere Unfälle ereignet haben, fand kürzlich eine gemeinsame Ortseinsicht mit der Polizei, der Verkehrsbehörde und den Straßenbaulastträgern statt.  Das Ergebnis wurde dem Bauausschuss des Landkreises nun vorgestellt.
Demnach wird die Polizei eine genaue Analyse der Einzelunfälle vornehmen. Sollte sich herausstellen, dass man die Unfallursachen mit einer Einschränkung der Sicht aus Richtung Alerheim entgegenwirken kann, würde die Umsetzung der entsprechenden Maßnahme grundsätzlich als sog. Sofortmaßnahme vom Landkreis Donau-Ries mitgetragen und dann in enger Abstimmung zwischen den Straßenbaulastträgern erfolgen. Ein Kreisverkehr wird zunächst nicht weiterverfolgt. Der Bauausschuss hat die vorgestellten Ad-hoc-Maßnahmen begrüßt und versichert, dass der Landkreis Donau-Ries die Erhöhung der Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich bei Alerheim sehr ernst nimmt. Zusammen mit allen Beteiligten ist nach dem Willen der Gremiumsmitglieder eine effektive Lösung anstreben. (pm)