Beispielbild Bild: Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit baut ihre Online-Präsenz kontinuierlich aus.
Landkreis - Seit zwei Jahren haben von der Arbeitsagentur betreute und registrierte Arbeitgeber im Onlineportal https://www.arbeitsagentur.de/eservices-unternehmen die Möglichkeit, Formulare und Anträge auch elektronisch zu übersenden. Mit dem BEA-Verfahren können Unternehmen zudem Arbeitsbescheinigungen und Nebeneinkommensbescheinigungen bequem digital an die Arbeitsagentur übermitteln. BEA steht dabei für Bescheinigungen elektronisch annehmen. Dieses Verfahren spart dem Betrieb Zeit und Geld, da durch Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfungen Fehler bereits vorab erkannt und Rückfragen der zuständigen Arbeitsagentur vermieden werden. Die Daten werden dabei verschlüsselt übermittelt.
Weitere Informationen zu BEA finden Unternehmen unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/bea
Nach wie vor können Betriebe Arbeitsbescheinigungen auch in Papierform erstellen. Unabhängig davon, ob Arbeitgeber ein maschinelles Format wählen oder die Formulare per Hand ausfüllen, sind sie gesetzlich verpflichtet, den von der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellten und aktuell gültigen Vordruck zu verwenden. Die aktuellen Vordrucke finden Arbeitgeber unter www.arbeitsagentur.de/unterneh-men/download-center-unternehmen.
Wichtig dabei ist, dass die örtlichen Arbeitsagenturen ab dem 01. Juli 2018 neben den BEA-Bescheinigungen nur noch diese aktuellen Vordrucke als Arbeitsbescheinigung akzeptieren. (pm)