Erste Bilanz

18 Monate Cannabis-Legalisierung: Was hat sich im Donau-Ries getan?

Symbolbild Bild: pixabay
Die Cannabis-Legalisierung ging mit viel Diskussion einher. Mittlerweile ist das Konsumcannabisgesetz seit über eineinhalb Jahren in Kraft. Wir haben bei den zuständigen Stellen nach den Auswirkungen gefragt.

Für die Polizei war das Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) sowohl mit Veränderungen als auch mit Konstanz verbunden. Im Straßenverkehr änderte sich nur wenig, da die Polizeibeamten bei allgemeinen Verkehrskontrollen sowie Kontrollstellen immer schon die Fahrtüchtigkeit der Verkehrsteilnehmer im Auge hatten. Der Schwerpunkt lag hier auf dem Einfluss von Alkohol und Drogen.

Der Vergleich für die ersten beiden Quartale der Jahre 2024 und 2025 ergibt jeweils zwei Verkehrsunfälle unter Drogeneinfluss im Landkreis Donau-Ries. Die Zahl hat sich also im Vergleich zum Quartal vor der Cannabis-Legalisierung nicht verändert. Für weitere Angaben müssen die vollständigen Zahlen zu 2025 abgewartet werden.

Schwarzmarkt spielt weiter eine Rolle

Wo es allerdings eine Veränderung gab, war der Bereich Drogenkriminalität. Im gesamten Jahr 2024 wurden im Donau-Ries lediglich 42 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) festgestellt. Das entspricht einem Rückgang um 67,2 Prozent zum Vorjahr. Allerdings gilt es zu beachten, dass viele Fälle, die vorher als Verstöße gegen das BtMG geahndet worden wären, nun unter §34 KCanG fallen, der die erlaubte Menge vorgibt, die eine Person zum Eigenbedarf bei sich haben darf.

Im Landkreis wurden insgesamt 16 Verstöße gegen §34 KCanG ermittelt. Für das Donau-Ries lässt sich festhalten, dass Cannabis rund ein Drittel der Fälle im Zusammenhang mit Drogenhandel ausmacht. Dies zeigt, dass der Schwarzmarkt in Bezug auf Cannabis auch nach dessen Legalisierung weiterhin existent ist.

Keine Anbauvereine im Donau-Ries

Eine Hoffnung der Cannabis-Legalisierung lag darin, Cannabis-Konsumenten vom Schwarzmarkt zu lösen und so den Umstieg auf andere Drogen zu unterbinden oder zumindest zu reduzieren. Eine Rolle sollten dabei die Anbauvereinigungen, die sogenannten Cannabis Clubs spielen. Diese hätten unter bestimmten Voraussetzungen – die Richtlinien sind ebenfalls im KCanG definiert – beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) beantragt werden können.

Auf Nachfrage unserer Redaktion wurde vom LGL jedoch bestätigt, dass es seit dem Inkrafttreten der Regelung zu den Anbauvereinen am 1. Juli 2024 noch keinen Antrag aus dem Donau-Ries gab, eine Anbauvereinigung zu genehmigen. Dementsprechend existiert bislang im Landkreis noch keine Anbauvereinigung.

Auch in Bezug auf Cannabis-Produkte gibt es im Donau-Ries bisher noch keine Veränderungen, die auf die neue Gesetzgebung zurückzuführen sind. Für Lebensmittel mit Hanfextrakten oder isolierten Cannabinoiden (z.B. CBD) gilt die Novel-Food-Verordnung (Verordnung (EU) 2015/2283). Auch hierzu gab es bislang keine Anträge auf Genehmigung, weswegen auch hier noch keine neuen Produkte eingeführt wurden.

Redakteur. Unterwegs für blättle und online. Geboren in Augsburg ist er über Freiburg, Wien und München endlich im schönen Donau-Ries angekommen. Hier hat er besonders die Themen Kunst, Kultur, Geschichte und Sport im Blick.

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