Das zerstörte Auto des Unfallopfers. Im Nachgang wurde bekannt, dass der Verursacher mit bis zu 200 km/h unterwegs war. Bild: Matthias Stark
Am 8. Prozesstag hat die Staatsanwaltschaft in ihrem Schlussplädoyer eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten für den Hauptangeklagten gefordert. Die Mordanklage wurde hingegen fallen gelassen.

Bevor es am 17. November zum Urteilsspruch im Prozess um den tödlichen Verkehrsunfall in Monheim im April 2021 kommt, wurden am 8. Prozesstag die Schlussplädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung verlesen. Im Gegensatz zur Anklageschrift - in dieser hatte die Staatsanwaltschaft von Mord bzw. Beihilfe zum Mord gesprochen - plädierte Staatsanwalt Johannes Pausch am achten Verhandlungstag auf den Strafbestand "Verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge". Im Laufe des Prozesses konnte nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass der 28-jährige Hauptangeklagte in der Unfallnacht mit Vorsatz gehandelt habe, so die Staatsanwaltschaft.

Staatsanwaltschaft fordert lebenslanges Fahrverbot

So forderte die Staatsanwaltschaft beim Unfallverursacher eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten. Hinzu soll ein lebenslanges Fahrverbot kommen. "Der Angeklagte soll nicht mehr in den Genuss kommen, seinen Führerschein zurückzuerhalten", so Pausch. Ausschlaggebend seien hierbei unter anderem auch die Anzahl der Vorstrafen - der Hauptangeklagte musste seinen Führerschein in der Vergangenheit bereits für fünf Jahre abgeben.

Verteidiger bewerten Unfall als "Fahrlässige Tötung"

Die Verteidigung des 28-Jährigen bewertete den tödlichen Verkehrsunfall aus dem vergangenen Jahr hingegen lediglich als "Fahrlässige Tötung". Damit verbunden wäre eine Maximalstrafe von vier Jahren. Auf den 29-jährigen Beifahrer und Nebenangeklagte, bei dem die Staatsanwaltschaft auf "Beihilfe zum verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge" und eine Freiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren und sechs Monaten plädiert hatte, würde in diesem Fall eine weitaus geringe Strafe zukommen. Grund dafür: Bei fahrlässiger Tötung gibt es keine Beihilfe. Er müsste sich lediglich für zwei Drogendelikte verantworten. Für diese schlug Verteidigerin Veronika Tauchert eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen á 50 Euro vor.

Einen ausführlichen Bericht zum 8. Prozesstag und zu den Plädoyers gibt es hier zu lesen.