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2018 hat ein Landwirt aus Birkhausen seine Ehefrau getötet. Der Bundesgerichtshof bestätigte nun den Schuldspruch und die Strafe im sogenannten „Güllemord-Verfahren" des Landgerichts Augsburg.

Die 8. Strafkammer (Schwurgericht) des Landgerichts Augsburg hatte unter dem Vorsitz der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Riedel-Mitterwieser mit Urteil vom 20. Mai 2020 einen mittlerweile 57-jährigen in Haft befindlichen Angeklagten wegen Totschlags zu Lasten seiner Ehefrau zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am Vormittag des 20. September 2018 auf dem gemeinsamen landwirtschaftlichen Anwesen im Wallersteiner Ortsteil Birkhausen im Bereich der dortigen Güllegrube seine Ehefrau mit einem Werkzeug mindestens zwei Mal gegen den Kopf schlug und anschließend seine nunmehr bewusstlose, aber noch lebende Ehefrau vor allem im Gesichtsbereich mit Gülle übergoss, so dass diese letztlich an der beigebrachten Gülle ertrank bzw. erstickte.

Die vom Angeklagten gegen dieses Urteil eingelegte Revision wurde vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 09. März 2021 als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Lediglich die seitens des Landgerichts Augsburg ebenfalls angeordnete Einziehung des Erbteils des Angeklagten wurde vom Bundesgerichtshof aus Rechtsgründen aufgehoben. (pm)